Die vom bayerischen Ministerrat eingesetzte unabhängige Expertenkommission zur Evaluierung des neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetzes hat am 30.8.2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Breiten Raum nehmen darin die Ausführungen zur sog. „drohenden Gefahr“ (Art. 11 Abs. 3 PAG), d.h. zu jener Begriffsneuschöpfung ein, die von Beginn an den wohl umstrittensten Aspekt der Reform gebildet hatte.