Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 12.01.2022 (Az.: 1 K 80/22) eine Allgemeinverfügung der Stadt Bad Mergentheim für rechtswidrig erklärt, mit der sie nicht angemeldete Versammlungen gegen Corona-Schutzmaßnahmen präventiv verboten hatte.
Pandemie
TÜV Rheinland: Fachtagung Veranstaltungssicherheit 2022
Wie sich Veranstaltungen durch die Pandemie verändern: Praxisnahe Fachtagung für Betreiber, Veranstalter sowie Behörden aus Veranstaltungstechnik, Sicherheitsmanagement und Arbeitsschutz. Die Fachtagung findet im Online-Format am 24. und 25. März 2022 statt.
Unzuverlässiger Betreiber eines Corona-Testzentrums
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2021 in einem Eilverfahren den Antrag einer Betreiberin von Corona-Testzentren abgelehnt, vom Landkreis Rastatt weiterhin mit der Durchführung von Corona-Testzentren beauftragt zu werden. Die Antragstellerin konnte den Vorwurf der Unzuverlässigkeit nicht entkräften.
Wie die Corona-Krise Aufgaben und Rollen der Sicherheitsakteure in unserer Gesellschaft verändert...
In der sechsteiligen Reihe unter dem Leitartikel „Wie Corona die Aufgaben und Rollen der Sicherheitsakteure in unserer Gesellschaft beeinflusst‟ werden sukzessiv einzelne wichtige Aspekte aufgegriffen und in einen Gesamtzusammenhang gebracht. Dieser erste Beitrag setzt sich mit dem auf den ersten Blick vielleicht marginal wirkenden Aspekt der originären bzw. subsidiären Zuständigkeit in...
Lohnfortzahlung im Quarantänefall: Kein Anspruch auf Vorabentschädigung
Ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer dessen Lohn weiterbezahlt, nachdem dieser sich aufgrund eines vom Arbeitgeber angewiesenen Einsatzes in einem Corona-Risikogebiet in Quarantäne begeben musste, kann die Zahlung nicht als vorab geleistete Entschädigung vom Land Baden-Württemberg zurückverlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 30. Juni 2021 entschieden (Az.: 9 K 67/21).
Neue »Arbeitsschutzregel« weiterhin in Kraft
Am 20.08.2020 ist durch die Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt die neue »Arbeitsschutzregel« in Kraft getreten. Sie konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage durch Corona gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz in den Betrieben. Die epidemische Lage wurde am 25.08.2021 durch den Bundestag um drei weitere Monate verlängert.