Mit dem Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II vom 30.06.2017 (BGBl I S. 2193) hat der Gesetzgeber seine Schlussfolgerungen aus den Erfahrungen mit den Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre, insbesondere der extremen Überschwemmungen im Jahr 2013, gezogen.