Das Oberlandesgericht München (OLG) sprach dem Geschädigten eines Unfalls, bei dem sich die beteiligten Fahrzeuge nicht berührten, den vollständigen Ersatz seiner Schäden zu. Aufgrund einer eklatanten Pflichtverletzung eines Traktorfahrers musste der Geschädigte ein gefährliches Ausweichmanöver vornehmen, das zum Totalschaden seines Fahrzeugs führte.