Das erste Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Mindestlohn liegt vor. Die Richter entschieden, dass Arbeitgeber Weihnachts- und Urlaubsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen dürfen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Arbeitgeber die Entgeltzahlungen tatsächlich und unwiderruflich leistet (Az. 5 AZR 135/16).