Fast die Hälfte der Internetnutzerinnen und -nutzer in Deutschland fühlt sich zwar in der Lage, KI-generierte Inhalte zu erkennen. Tatsächlich schaut jedoch kaum jemand genauer hin. Der Cybersicherheitsmonitor von BSI und ProPK zeigt, wie hoch das Risiko ist, Opfer digitaler Betrugsmaschen zu werden.
Verbraucherschutz
Datenschutzverstöße als Wettbewerbsverstoß
Der BGH traf eine wegweisende Entscheidung, die insbesondere für Kleinunternehmer und Privatpersonen von großer Bedeutung ist. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wettbewerbsrechtlich verfolgt werden können.
Mangelnder Verbraucherschutz bei Mobilen Apps – Bundeskartellamt identifiziert Problemfelder
Das Bundeskartellamt hat die Ergebnisse einer verbraucherrechtlichen Untersuchung zu Mobilen Apps vorgelegt. In zahlreichen Fällen gibt es gravierende Defizite beim Datenschutz. Nutzerinnen und Nutzer erhalten keine oder nur unzureichende Informationen über Zugriffe auf ihre persönlichen Daten. Es fehlt an deutlichen Hinweisen und an klaren, einfachen Kontrollmöglichkeiten.
Unlautere Werbung in Corona-Zeiten
Wettbewerbsbeschwerden über Werbung mit Corona-Bezug sind seit Monaten an der Tagesordnung in der Tätigkeit der Wettbewerbszentrale. Die meisten Fälle betreffen Werbemaßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Lebensmittel, in denen dem Verbraucher suggeriert werden soll, durch Einnahme bestimmter Mittel besser gegen Corona gefeit zu sein.
Neues Sanktionenrecht für Unternehmen: Das alte System bleibt relevant
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Ende April einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ vorgelegt. Aber auch nach Verabschiedung des neuen Gesetzes wird das derzeit bestehende Unternehmensanktionenrecht die Praxis noch auf Jahre bestimmen.
Machtwort des BGH: VW hat betrogen und muss zahlen
Erstmals hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Grundsatzentscheidung im Abgasskandal getroffen (Az. VI ZR 252/19). Seit gestern ist klar: Zehntausenden Käufern eines manipulierten Dieselfahrzeugs steht Schadensersatz zu. Käufer haben einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Ein Paukenschlag der obersten deutschen Zivilrichter und eine herbe Niederlage für den VW-Konzern.
