Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren eines der umstrittensten politischen Themen in Deutschland und Europa. Nun hat der EuGH dazu in Bezug auf einen irischen Mordfall entschieden. Nach Ansicht des Luxemburger Gerichts darf eine allgemeine, unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung in der EU nicht einmal zur Bekämpfung von schweren Straftaten stattfinden.