Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2021 in einem Eilverfahren den Antrag einer Betreiberin von Corona-Testzentren abgelehnt, vom Landkreis Rastatt weiterhin mit der Durchführung von Corona-Testzentren beauftragt zu werden. Die Antragstellerin konnte den Vorwurf der Unzuverlässigkeit nicht entkräften.