Das OVG des Saarlandes hatte in einem Rechtsstreit die Frage zu klären, ob Bereitschaftsdienste, die der Leiter der Berufsfeuerwehr des Beklagten geleistet hatte, als Arbeitszeit oder als Ruhezeit zu werten waren.
Das OVG des Saarlandes hatte in einem Rechtsstreit die Frage zu klären, ob Bereitschaftsdienste, die der Leiter der Berufsfeuerwehr des Beklagten geleistet hatte, als Arbeitszeit oder als Ruhezeit zu werten waren.