Kurz vor knapp einigte sich die Koalition Ende Juni 2017 auf ein WLAN-Gesetz. Im September passierte das Gesetz auch den Bundesrat. WLAN-Betreiber müssen künftig nicht mehr die Abmahnkosten tragen, wenn Dritte über ihren Anschluss illegales Filesharing betrieben haben. Neu geschaffen wird dagegen ein Anspruch geschädigter Rechteinhaber gegen WLAN-Anbieter auf Sperrung konkreter Internetseiten...