Organisations- und Führungskonzepte

Zertifizierungspflicht für Sicherheitsunternehmen

Neue Beschlüsse der Innenministerkonferenz

Die IMK ist mit ihrem Vorhaben, strukturelle Voraussetzungen für einen Qualitätsschub im Sicherheitsgewerbe zu schaffen, ein gutes Stück vorangekommen. Wenngleich die DIN 77200 und die Bewachungsverordnung (BewachV) für die vorgesehene Zertifizierung von Bewachungsunternehmen keinen Kriterienkatalog darstellen können, so wurden doch wesentliche Inhalte der Vorschrift bzw. des Regelwerkes zum Maßstab gemacht.

Zertifizierungskriterien






Folgende Forderungen der Bewachungsverordnung sowie der DIN 77200 finden sich in den Veröffentlichungen der IMK als Zertifizierungsmaßstäbe wieder:

  • Sicherheitsunternehmen sollen eine transparente Aufbauorganisation nachweisen, ihre Dienstanweisungen in Abstimmung mit dem jeweiligen Auftraggeber erstellen und die Sicherheitskräfte dementsprechend und rückverfolgbar unterweisen,

  • zusätzlich über eine Dienstanweisung zur Verwaltung von Schließsystemen verfügen, die Einsatzdokumentation belegbar führen,

  • ein organisiertes Qualitätsmanagementsystem besitzen,

  • nachweislich objekt- bzw. auftragsspezifische Anforderungsprofile erfüllen können,

  • dauerhaft gekennzeichnete Firmenfahrzeuge einsetzen,

  • die physische und psychische Eignung der Sicherheitskräfte nachweislich prüfen,

  • über eine jederzeit erreichbare und mit Führungskräften besetzte Einsatzleitung oder NSL verfügen (beim Veranstaltungsschutz objektnah) und

  • die Mitarbeiter/innen, die der deutschen Sprache mächtig sein müssen, mit schnell erkennbarer, einheitlicher und unverwechselbarer Dienstkleidung sowie mit Firmenausweisen ausstatten.





Darüber hinaus sind beabsichtigt:

  • Prüfungen der Zuverlässigkeitsnachweise für Sicherheitskräfte und Unternehmer (auch deren Vertreter) mindestens alle drei Jahre;

  • schriftliche Datenschutz- und Verschwiegenheitsverpflichtungen auch für Unternehmer/Geschäftsführer und

  • schriftliche Verpflichtungen (für Personal und Führungskräfte) zur Kommunikations- und Zeugenbereitschaft.

Qualität durch Aus- und Weiterbildung


  • Einen besonderen Stellenwert soll die Qualifikation der Führungs- und Sicherheitskräfte erhalten. Im Minimum wird als Zugangsvoraussetzung die Sachkundeprüfung verlangt (Unternehmer wie Personal), die dadurch eine höhere Wertigkeit als bisher erhält.

  • Bei speziellen Führungspositionen werden die „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ bzw. der „Meister für Schutz und Sicherheit“ zum zwingenden Erfordernis erhoben. Damit erhalten diese Abschlüsse ebenfalls ein größeres Gewicht.

  • Zudem müssen Einsatzkräfte, teilweise auch Führungskräfte, lebensrettende Sofortmaßnahmen und waffenlose Selbstverteidigung beherrschen (nachweislich regelmäßiges Training).

  • Für den Schutz kritischer Infrastrukturen sind ergänzende und höhere Anforderungen vorgesehen – vom Brandschutzhelfer bis zum Meister für Schutz und Sicherheit mit fünfjähriger Tätigkeitserfahrung.

  • Beim Einsatz von Diensthunden ist ein Trainings- bzw. Prüfprozedere analog der Diensthundprüfungsverordnung der Bundeswehr DPOBw angedacht.


Außerdem fordert der Kriterienkatalog bei bestimmten Dienstleistungen (z.B. Schutz von Veranstaltungen oder kritischen Infrastrukturen) Führungs- und Einsatzkräfte mit einschlägiger Einsatzerfahrung von zehn Verwendungen (im Tätigkeitsfeld) bis zu zwei bzw. fünf Jahren, abhängig vom Aufgabengebiet.









Praxishinweise


  • Alle Unternehmen, die Sicherheitsdienstleistungen anbieten, werden sich künftig einer Zertifizierung stellen müssen.

  • Wann die dementsprechende Rechtsgrundlage geschaffen ist, steht noch nicht fest. Da mit großem Nachdruck an diesem Vorhaben gearbeitet wird, dürften die notwendigen Vorschriften in absehbarer Zeit vorliegen.

  • Die Ausarbeitung der Zertifizierungskriterien wurde eingeleitet. Diese lehnen sich in Teilen an die BewachV und die DIN 77200 an, werden aber darüber hinausgehen.

  • Mit der beabsichtigten Zertifizierung wird für die Sicherheitsbranche ein höherer Überwachungsdruck entstehen, der helfen soll, das Qualitätsniveau in der Sicherheitswirtschaft zu erhöhen.

  • Sicherheitsdienstleistungsunternehmen, die wettbewerbsfähig bleiben wollen, sollten sich auf die bevorstehende Zertifizierungspflicht einstellen. Dazu gehört es auch, die Sicherheits- bzw. Führungskräfte rechtzeitig mit den geforderten Qualifikationen auszustatten.