Neue Beschlüsse der Innenministerkonferenz
Die IMK ist mit ihrem Vorhaben, strukturelle Voraussetzungen für einen Qualitätsschub im Sicherheitsgewerbe zu schaffen, ein gutes Stück vorangekommen. Wenngleich die DIN 77200 und die Bewachungsverordnung (BewachV) für die vorgesehene Zertifizierung von Bewachungsunternehmen keinen Kriterienkatalog darstellen können, so wurden doch wesentliche Inhalte der Vorschrift bzw. des Regelwerkes zum Maßstab gemacht.
Zertifizierungskriterien
Folgende Forderungen der Bewachungsverordnung sowie der DIN 77200 finden sich in den Veröffentlichungen der IMK als Zertifizierungsmaßstäbe wieder:
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Darüber hinaus sind beabsichtigt:
- Prüfungen der Zuverlässigkeitsnachweise für Sicherheitskräfte und Unternehmer (auch deren Vertreter) mindestens alle drei Jahre;
- schriftliche Datenschutz- und Verschwiegenheitsverpflichtungen auch für Unternehmer/Geschäftsführer und
- schriftliche Verpflichtungen (für Personal und Führungskräfte) zur Kommunikations- und Zeugenbereitschaft.
Qualität durch Aus- und Weiterbildung
- Einen besonderen Stellenwert soll die Qualifikation der Führungs- und Sicherheitskräfte erhalten. Im Minimum wird als Zugangsvoraussetzung die Sachkundeprüfung verlangt (Unternehmer wie Personal), die dadurch eine höhere Wertigkeit als bisher erhält.
- Bei speziellen Führungspositionen werden die „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ bzw. der „Meister für Schutz und Sicherheit“ zum zwingenden Erfordernis erhoben. Damit erhalten diese Abschlüsse ebenfalls ein größeres Gewicht.
- Zudem müssen Einsatzkräfte, teilweise auch Führungskräfte, lebensrettende Sofortmaßnahmen und waffenlose Selbstverteidigung beherrschen (nachweislich regelmäßiges Training).
- Für den Schutz kritischer Infrastrukturen sind ergänzende und höhere Anforderungen vorgesehen – vom Brandschutzhelfer bis zum Meister für Schutz und Sicherheit mit fünfjähriger Tätigkeitserfahrung.
- Beim Einsatz von Diensthunden ist ein Trainings- bzw. Prüfprozedere analog der Diensthundprüfungsverordnung der Bundeswehr DPOBw angedacht.
Außerdem fordert der Kriterienkatalog bei bestimmten Dienstleistungen (z.B. Schutz von Veranstaltungen oder kritischen Infrastrukturen) Führungs- und Einsatzkräfte mit einschlägiger Einsatzerfahrung von zehn Verwendungen (im Tätigkeitsfeld) bis zu zwei bzw. fünf Jahren, abhängig vom Aufgabengebiet.
Praxishinweise
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