Zertifizierung der Planer und Errichter von Sprachalarmanlagen
Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) vermittelt schon vor dem Inkrafttreten der DIN 14 675/A3 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb: Änderung A3“ den Planern und Errichtern von Sprachalarmanlagen (SAA) in Seminarform die notwendige Sachkenntnis für eine spätere Zertifizierung.
Die als Entwurf erwerbbare DIN verlangt u.a. den Nachweis einer Fachkraft für Sprachalarmanlagen als verantwortliche Person.
Obwohl diese Fachkräfte voraussichtlich erst ab 2013 nach einem akkreditierten Verfahren zertifiziert werden können, wird diese Qualifizierung schon jetzt angeboten, um Facherrichtern frühzeitig eine gute Marktpositionierung zu ermöglichen und die entsprechenden Voraussetzungen für eine Akkreditierung zu erlangen.
Sprachalarmanlage
Eine Sprachalarmanlage (SAA) ist eine elektroakustische Anlage (Beschallungsanlage), die aufgrund ihres besonderen Aufbaus und ihrer hohen Sprachverständlichkeit für Alarmierungs- und Evakuierungsaufgaben (Evakuierungsanlage) geeignet ist. Die Anlagen weisen eine Sprachalarmzentrale (SAZ) auf.
Texte für den Alarmfall sind nichtflüchtig gespeichert (bleiben auf Dauer erhalten) und werden automatisch abgerufen. Mindestens ein Notfallmikrofon für die Feuerwehr ist vorzusehen. Die Verstärker und Lautsprecher sind zu überwachen, Havarieverstärker sind vorzusehen.
In der alarmfreien Zeit können die Sprachalarmanlagen wie Beschallungsanlagen (Hintergrundmusik, Werbedurchsagen) betrieben werden.
Seminar Fachkraft Sprachanlagen mit Sachkundeprüfung
Das Seminar dauert drei Arbeitstage, der vierte Tag ist für eine Sachkundeprüfung vorgesehen. Vorkenntnisse zur Elektroakustik und zu Beschallungsanlagen werden vorausgesetzt.
Die erfolgreich Teilnehmenden werden Fachkraft SAA, weil sie umfassendes Fachwissen zur Planung, Errichtung und Instandhaltung von Sprachalarmanlagen erhalten haben. Sie erfüllen damit die fachlichen Voraussetzungen zur verantwortlichen Person gem. Entwurf DIN 14 675/A3.
Unternehmen mit einer Fachkraft SAA können sich vom ZVEI als Fachbetrieb SAA zertifizieren lassen. Die Zertifizierung soll nach Inkrafttreten der endgültigen DIN 14 675 in ein akkreditiertes Zertifizierungsverfahren überführt werden. Dafür ist die Anerkennung zur Fachkraft SAA durch eine akkreditierte Stelle erforderlich und möglicherweise eine Nachprüfung notwendig.
Seminarinhalt – Übersicht
- Allgemeiner Brandschutz, Brandverhalten von Baustoffen, Brandschutzkonzeption
- Allgemeine Gerätetechnik und SAA-spezifische Elektrotechnik,
- Planung und Projektierung von SAA für den Aufbau und Betrieb sowie für die Verantwortung einer Alarmorganisation,
- Montage, Inbetriebsetzung und Instandhaltung einer Sprachalarmanlage.
Der ZVEI-Prüfungsfragenkatalog kann gegen eine Schutzgebühr beim ZVEI bezogen werden.
DIN 14 675
Der Entwurf der DIN 14 675/A3 stellt besondere Anforderungen an die Kompetenz von Fachfirmen zur Sprachalarmierung. Die Norm beschreibt den fachgerechten Aufbau einer Brandmeldeanlage. Verantwortlich für die Erstellung der Norm ist der Normenausschuss Feuerwehr. Deshalb wird die DIN 14 675 umgangssprachlich auch als Feuerwehrnorm bezeichnet.
Information zur Seminar-Administration und Kosten Dipl.-Betrw. (BA) Eckard Roeder; ZVEI Akademie GmbH für Sicherheitssysteme, 60 528 Frankfurt/M, Lyoner Straße 9; Tel.: (069) 63 02-299, Fax: (069) 63 02-12 99; E-Mail: akademie@zvei.org |