Aus- und Fortbildung

Fortbildung zum Kaufhausdetektiv

RBV

Detektivische Qualität entscheidet über den Erfolg

Mit der Selbstverpflichtung des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) e.V. zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen will der Verband auch Auflagen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfüllen.

So wird der Tätigkeitszweig Kaufhausdetektiv/in als geregelter Beruf gewerbemäßig dem Bewachungsgewerbe zugeordnet. Zur Erhöhung der fachlichen Qualität der heranstehenden Kaufhausdetektiv(e)innen haben Bewerber/innen auf der Grundlage der Gewerbeordnung § 34 a Abs. 1 die Sachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich abzulegen.

Aufgabenvergleich Kaufhausdetektiv – Privatdetektiv







Der/die Kaufhausdetektiv/in ist die gebräuchliche Berufsangabe für die Bewachungsfachkraft im Handel (BFKH). Der Kaufhausdetektiv soll im Warenauslagenbereich des Kaufhauses vorrangig Diebstähle durch Kunden oder Mitarbeiter verhindern. Es können auch Beratungsaufgaben der Unternehmensführung zur Thematik anfallen.

Der Privatdetektiv soll durch Observation, Ermittlung und Auswertung von Informationen seinem Auftraggeber beweiskräftiges Material liefern, um einen Verdacht auf Fehlverhalten zu erhärten oder zu entkräften.

Berufsordnung für Kaufhausdetektive

Der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) hat auf der Basis seiner Satzung eine Berufsordnung für Kaufhausdetektive festgelegt und in der Mitgliederversammlung am 21. Mai 2011 verabschiedet. Der BDD versteht darunter eine Ordnung, die zwar primär für BDD-orientierte Kaufhausdetektive gelten soll, sie sei aber vorsorglich so angelegt, dass sie als Berufsordnung für deutsche Kaufhausdetektive allgemein Anwendung finden könne.

Darin ist u.a. deutlich verankert, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen im § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) und die grundsätzlichen beruflichen Pflichten in der Bewachungsverordnung festgelegt sind. Demnach sind Gewerbeerlaubnis und aktuelle Haftpflichtversicherung mindestens in der gem. § 6 Bewachungsverordnung gesetzlich geforderten Höhe vorzulegen.

Aus § 34 a GewO und § 14 Bewachungsverordnung ergibt sich die Verpflichtung zu entsprechender Buchführung.

ZAD Geprüfte Bewachungsfachkraft im Handel (BFKH) – „Kaufhausdetektiv/in“

Die Schulung zur ZAD Geprüften Bewachungsfachkraft im Handel (BFKH) bzw. zur entsprechenden Fachkraft mit Industrie- und Handelskammer (IHK)-Zertifikat wird an der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) mit Sitz in Braunschweig angeboten.

Diese Schulungseinrichtung als ZAD GmbH der Stiftung Gesellschaft und Recht arbeitet mit Gesellschaftern der Detektiv-Verbände in Deutschland (BDD), der Schweiz und Österreich sowie mit der Europäischen Detektiv Akademie und der Internationalen Kommission der Detektiv-Verbände als eine gemeinsame Gesellschaft.

Die Schulungen sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen. Ohne diese Zulassung i.S. des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz – FernUSG) dürfen Fernlehrgänge in Deutschland nicht vertrieben oder beworben werden.

In Kooperation mit der IHK zu Kassel wird das Schulungsangebot zur BFKH mit dem gesonderten IHK-Abschluss-Zertifikat angeboten. Zur Qualifikation dafür haben sich zu Schulende einem gesonderten schriftlichen und mündlichen Test zu unterziehen und sie haben eine gesonderte schriftliche Thesenarbeit erfolgreich abzuschließen.



Der Schulungsablauf zur BFKH ist generell wie folgt gegliedert:


  • Spezialisierungsabsicht als Bewachung zur Verhinderung und Aufklärung von Warendiebstählen;

  • Zugangsvoraussetzungen:

    Mindestalter 24 Jahre, polizeiliches Führungszeugnis, erfolgreich abgeschlossene Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO, möglichst abgeschlossene Berufsausbildung;

  • Nachweis der steuerlichen Unbedenklichkeit;

  • E-Mail-Erreichbarkeit und Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit PC-Standardprogrammen, da Lernunterstützung und Kommunikation mit Schulungsleitung in vollem Umfang über diese Kommunikationswege erfolgen;

  • Beratung und individuell-pädagogische Betreuung im Schulungszeitraum zeitnah über E-Mail und Internet,

  • in sechs Monaten wird der fachliche Wissensstoff vermittelt, im letzten Monat findet ein viertägiges Direktunterrichts-Seminar (Donnerstag – Sonntag) statt mit einer Gesamtlernzeit von 36 Lernstunden; Abschlussprüfung am letzten Tag des Seminars;

  • den Teilnehmenden werden fachspezifische Themen in acht Fernlehrbriefen zu fünf Sendungen per Post zugeschickt;

  • Gesamtbearbeitungszeit ist mit 240 Lernstunden kalkuliert, die Teilnehmenden sollten sich auf wöchentlich regelmäßig zehn Lernstunden einstellen, in denen sie sich intensiv mit dem zu erwerbenden Wissensstoff und den zu lösenden Übungsaufgaben auseinandersetzen sollen.

Workshop für Kaufhausdetektive

Der BDD veranstaltet am 10. und 11. November 2012 erstmals ein Fortbildungs-Seminar zusammen mit Workshops für Kaufhausdetektive zu folgenden Themen:


  • Voraussetzungen für den Einsatz von Kaufhausdetektiven,

  • Kaufhausdetektive als Angeklagte vor Gericht,

  • Technik im Kaufhausdetektiv-Einsatz und

  • Erfahrungen und Tipps für die tägliche Praxis des Kaufhausdetektivs.







Weiterführende Informationsmöglichkeiten zu Schulungsinhalten, -kosten, -zeiten

  • Fortbildungs-Seminar: RAMADA-Hotel Micador Wiesbaden-Niedernhausen;

    Zum Grauen Stein, 65 527 Wiesbaden-Niedernhausen;

    Anmeldungen über www.bdd.de/downloads/category/1-fortbildungsseminar/download.

  • Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) e.V.; Geschäftsstelle Christine-Teusch-Straße 30, 53 340 Meckenheim b. Bonn; E-Mail: bddev-office@bdd.de

  • Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe ZAD, Geschäftsstelle: Zur Boeckelt 20, 47 608 Geldern.





Quellen:

„Qualität entscheidet über den Erfolg“ in Zeitschrift Sicherheitshalber Nr. 2/2012, S. 20 f., ISSN 1612-4774, DFS GmbH, Rodenbach, Vertrieb: BOORBERG Verlag Stuttgart;

Sicherheitsmelder Berufsbildung von Privatdetektiven/-detektivinnen [Jürgen Stoike] vom 23.8.2005.