Sicherheit

Flüssigkeitsdetektion als Herausforderung

Stand der Erkennung gefährlicher Flüssigkeiten

Gefährliche und verbotene Gegenstände im Fluggastgepäck werden in der Luftsicherheit technisch i.d.R. durch Nutzung von Röntgenprüfanlagen erkannt. Diese stellen gefährliche Gegenstände entsprechend ihrer chemischen Zusammensetzung in unterschiedlicher Farbe dar: Orange, grün und blau. Die Übergänge sind fließend.

Entsprechend der Dichte mit unterschiedlichem Sättigungsgrad der jeweiligen Farbe und den entsprechenden Konturen können die Gegenstände erkannt werden. Eine Monitorkraft kann aus diesen und anderen Merkmalen die Gefährlichkeit hinreichend genau beurteilen und wird ggf. weitere Methoden (i.d.R. händische Durchsuchung oder Sprengstoffdetektion) nutzen.

Flüssigkeiten im Handgepäck

Bei Flüssigkeiten sind die Kriterien Farbe, Sättigung und Form nicht oder nur sehr bedingt aussagefähig.

Flüssigkeiten im Handgepäck werden daher mengenmäßig begrenzt. Zulässig sind max. 100 ml fassende Gefäße, die in 1-l-Plastikbeutel verpackt sind sowie wenige Ausnahmen wie Babynahrung, Medikamente sowie Waren, die in Duty-Free-Geschäften in der EU oder besonderen Drittstaaten gekauft wurden. Die Flüssigkeiten werden vom Handgepäck getrennt gesondert vorgeführt und bewertet. Das Verfahren ist zeitintensiv, umständlich und teuer.

Planungen der EU zur Flüssigkeitsregelung

Die EU hat bereits 2007 die Überprüfung und mögliche Abschaffung der Flüssigkeitsregelung in einem Zwei-Stufen-Plan gefordert. Dieser sollte nach der ersten Verschiebung 2011, dann ab 29.4.2013 in Kraft treten.

Dabei war vorgesehen, dass die Passagiere im Rahmen der Fluggastkontrolle Flüssigkeitsbehältnisse in einen eigens dafür vorgesehenen Transportbehälter separieren; dieser wird getrennt vom normalen Handgepäck auf gefährliche Inhalte durchleuchtet. Der Termin wurde auf Grund technischer und organisatorischer Probleme erneut verschoben. Kriterien für die Praxistauglichkeit eines Verfahrens wurden erläutert (siehe auch Sicherheitsmelder Techniken zur Detektion von Sprengstoffen [Thomas Preuß] vom 31.10.2011). Ein neuer Termin vor 2014 ist nicht zu erwarten.

Technische Ansätze zur Erkennung gefährlicher Flüssigkeiten

Die Detektion von Inhalten kann grundsätzlich auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen:


  • Öffnung des Behälters und Analyse mittels chemischer Methoden, insbesondere chemischer Schnelltests;

  • Analyse ohne Öffnung durch optische Systeme, beispielsweise Raman-Spektroskopie (vgl. auch Sicherheitsmelder Neue Methoden der Sprengstoffdetektion [Thomas Preuß] vom 19.9.2011);

  • Analyse ohne Öffnung und Verbleib des Behältnisses in der Wanne durch herkömmliche Röntgentechnik (beispielsweise XMS-Software zur Koppelung mit Röntgenprüfanlagen verschiedener Hersteller). In diesem Fall werden über verschiedene komplexe Algorithmen aus der Materialforschung, der 3-D-Bildverarbeitung und der Kontextanalyse bei Standardauswertung nicht genutzte Informationen des Röntgensignals verarbeitet und ausgewertet sowie bewertet.

  • Computertomographie (CT) und damit verbundene 3-D-Ansichten


Technisch bisher weitestgehend gelöst ist in allen drei Verfahren die Art des Verpackungsmaterials. Nach wie vor bereitet die Kontrolle von nicht gesondert gelagerten Behältnissen Schwierigkeiten.

Je nach Art des Verfahrens, müssen Kontrollstellen neu eingerichtet oder umgerüstet werden. Neben finanziellen Belastungen treten hier auch Platz- und Statikprobleme auf Grund des Gewichts verschiedener Systemlösungen auf.







Praxishinweise


  • Die von der EU geforderten Zeitlinien und Qualitätsstandards, auf die hier nicht eingegangen wurde, stellen für Entwickler, Luftsicherheitsbehörden, aber auch Flughafenbetreiber erhebliche Herausforderungen dar.

  • Die Industrie bietet unterschiedliche Ansätze zur Lösung an.

  • Bis zu einer endgültigen Lösung und auch darüber hinaus behalten die bisher angewendeten Methoden der Sprengstoffdetektion (bulk und trace detection) ihre Berechtigung.