Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit
Die Waffenverbotszone ist
- eine Maßnahme im Kampf gegen Gewalt in der Öffentlichkeit,
- der definierte Bereich einer Kommune, in dem das Führen von Waffen, Defensivmitteln oder gefährlichen Gegenständen verboten oder zumindest stark eingeschränkt ist.
Auf den definierten Bereich wird mit Hinweisschildern aufmerksam gemacht.
Zu Ihrer Sicherheit wird dieser Bereich überwacht:
- Keine Schusswaffen,
- keine Messer (auch keine Taschenmesser),
- keine stumpfen Hiebmittel, z.B. Knüppel, Baseballschläger, Schlag-Ketten und Macheten,
- kein Abwehr-/Reizgas-Spray.
Erlaubt sind Selbstverteidigungs-Sprays mit einer Reichweite von unter einem Meter.
Zu den polizeilichen Kontrollmöglichkeiten zählt zwar die Taschenkontrolle, Personen dürfen aber nicht ohne Verdacht durchsucht werden.
Als Waffenverbotszonen definierte Kommunal-Bereiche sind gegenwärtig in Bremen und Hamburg ausgeschildert. In Schleswig-Holstein ist am 1. Februar 2013 eine Rechtsverordnung des Innenministeriums in Kraft getreten, wonach Kommunen im Kampf gegen Gewalt in der Öffentlichkeit Waffenverbotszonen einrichten können.
Zweck der Waffenverbotszone
An der aktuellen Diskussion zur Rechtsverordnung in Schleswig-Holstein lässt sich der Zweck der Waffenverbotszone aufzeigen:
- Als Waffen gelten Schusswaffen und tragbare Gegenstände, welche die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen beseitigen oder herabsetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
- In dem in Rede stehenden Bereich einer Kommune ist es z.B. wiederholt zu Straftaten unter Einsatz von Waffen gekommen oder zu Raubdelikten, Körperverletzungen, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikten, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben und es ist auch künftig mit solchen Taten zu rechnen.
- Die Rechtsverordnung stellt es den Landkreisen und kreisfreien Städten frei, solche Waffenverbotszonen einzurichten.
- Die zuständige Verwaltung erlässt in Abstimmung mit der örtlichen Polizei eine Gefahrenabwehrverordnung; so kann am besten beurteilt werden, welche Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit im Einzelnen notwendig sind.
- Werden bei polizeilichen Kontrollen Waffen entdeckt, werden diese bei den Trägern sofort sichergestellt. Ein Bußgeld wird erhoben.
Weiterführende Informationen: Innenministerium Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel; Tel.: 0431/ 988-3007 FAX: 0431/ 988-3003; E-Mail: pressestelle@im.landsh.de |