SEPA
Die Umsetzung der Richtlinie zum 1. Februar 2014 beinhaltet folgende Schwerpunkte:
- Anwendung der International Bank Account Number (IBAN) und der Business Identifier Code (BIC) anstatt Kontonummer und Bankleitzahl für Überweisungen im Inland:
Bei Überweisungen im Inland bzw. innerhalb der Teilnehmerstaaten von SEPA ist ab
1. Februar 2014 nicht mehr die gewohnte Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben. Ersetzt werden diese Angaben durch die IBAN (International Bank Account Number) sowie die BIC (Business Identifier Code). Ab 2016 entfällt die Angabe der BIC (Business Identifier Code) vollständig, IBAN ist die „Schlüsselangabe“.
- SEPA- Lastschriftverfahren (Firmenlastschriften):
Für Abbuchungsaufträge und Einzugsermächtigungen muss zukünftig vom Kunden dem Unternehmen vorab ein Mandat erteilt werden. Dieses Mandat enthält Angaben wie z.B. Grund des Mandats, Dauer u.a. und ermöglicht somit den zeitnahen Zahlungsausgleich. Grundsätzlich soll zukünftig der Kunder (Zahlungspflichtigen) mindestens 14 Tage vor (wenn keine Vereinbarung vorliegt) dem Einzugstermin eine Vorabinformation erhalten, um eine Kontodeckung zu gewährleisten.
Zusammenfassende Bewertung
SEPA unterstützt einen einheitlichen Zahlungsraum, zeitnahe Buchungen der Überweisungen und Lastschriften. Man muss sich von der gewohnten Vorgehensweise im Zahlungsverkehr verabschieden, da SEPA sowohl für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Behörden ab Februar 2014 gilt.
Eine rechtzeitige Prüfung, in welchem Umfang das Unternehmen (z.B. Lieferantenüberweisungen, Lohnüberweisungen und Lastschriften) betroffen ist, ist erforderlich. Mit dem Umstellungsstichtag 1. Februar 2014 wird von den Banken kein Zahlungsverkehr mehr nach den derzeitigen Bedingungen abgewickelt.
Praxishinweise Überprüfen Sie,
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