Probleme bei der CE-Kennzeichnung
Mit dem CE-Zeichen auf seinem Produkt gibt der Inverkehrbringer nicht nur seine Konformitätserklärung ab, er ist auch im Sinne der Produkthaftung verantwortlich dafür. Vielen Importeuren und Herstellern ist nicht bewusst, welches Risiko sie bei vorschneller, unachtsamer CE-Kennzeichnung eingehen. Es kann sehr teuer werden, wenn diese Konformität nicht bei jeder Produktveränderung erneut überprüft wird oder wenn es bei gebrauchten und unvollständigen Maschinen, Maschinenteilen oder kombinierten Maschinen ohne Abstimmung im Unternehmen ein CE-Kennzeichen vergeben wird.
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Übersicht: CE-Arbeitskreis und Beteiligte |
CE-Koordinator
Hersteller oder Importeure erklären mit der CE-Kennzeichnung, dass ihre Produkte den EU-Vorgaben genügen. Das ist seit langem bekannt, aber wie immer kommen die Probleme mit der Praxis:
- Was sind die aktuell geltenden Anforderungen?
- Wie setzt man sie zeitnah bei gebrauchten oder unfertigen Maschinen um und
- was ist bei Veränderungen an Konstruktionen zu tun?
Das Verfahren ist komplex mit vielen Schnittstellen zu fast allen Bereichen eines Unternehmens. Nur durch fachkundige Koordination wird und bleibt ein Produkt CE-konform.
Die Konformität der Erzeugnisse mit den Schutzzielen kann der Hersteller selbst durch die CE-Konformitätskennzeichnung erklären. Voraussetzung ist die sog. Fertigungskontrolle und betriebsinterne Abstimmung zur Dokumentation für die Konformitätserklärung.
![]() | Bild: CE-Zeichen auf einem Maschinenbauteil |
CE-Kennzeichnung – Praxisseminar für Hersteller und Importeure
Die ISA e.V. führt im Rahmen der Sommerakademie, 28.6.-21.7.2013, ein Praxisseminar zur Lösung spezieller CE-Problemstellungen durch. Die Besonderheit dieses berufsbegleitenden Lehrganges ist, praxisorientiert das Konformitätsverfahren zum CE-Zeichen durch Übungen in Gruppenarbeiten zu festigen. Jeder Teilnehmer kann sein aktuelles Projekt mitbringen und den Kurs mit einer rechtssicheren und funktionierenden Dokumentation abschließen.
Lehrgänge zur Fachkraft für das Konformitätsverfahren, für die Erhaltung der CE-Konformität und das Verwenden des CE-Zeichens beim Inverkehrbringen von Produkten im Europäischen Wirtschaftsraum (EU + EFTA) finden an vier Wochenenden für Anwender, “Konstrukteure und Importeure”, statt wie: Ingenieure, Techniker, Meister, Mitarbeiter aus dem Qualitätswesen, Produktionsleiter, Einkäufer, Geschäftsführer sowie Studierende und Sicherheitsfachkräfte bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Informationen Internationale Security Academy (ISA) e.V., Dortmund Geschäftsstelle: Pilgerweg 8, 45525 Hattingen, Tel.:+49 (0)2324 26327 und 3927923 Fax: +49 (0)2324 202549, E-Mail: info@isaev.de |