Sicherheit

Geschäftsgeheimnisse auf Wanderschaft

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Es mag vielleicht auch am demographischen Wandel liegen, der den Wettbewerb zu Umsatzzukäufen über Abwerbungen treibt. Die langjährigen Spitzenreiter auf unserer Deliktliste sind jedenfalls nach hinten gerückt; seit ca. drei Jahren dominiert nun vielmehr das Thema Geheimnisverrat im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Wettbewerbsverbot sowie gegen vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfristen.

Diebstahl von Know-how nimmt zu

Zum Teil wechseln sogar mehrere Manager geschlossen mit dem erforderlichen Know-how entweder in die Selbstständigkeit oder schnurstracks zur Konkurrenz.

Nun ist der Arbeitsplatzwechsel so alt wie der Arbeitsplatz an sich, störend wird er aber dann, wenn der Wechsel z.B. mit unerlaubten Datenkopien oder sonstigem Wissensverlust für den schnellen Erfolg an der neuen Wirkungsstätte einhergeht. Der neue Arbeitgeber nimmt solche Arbeitnehmer verständlicherweise mit offenen Armen in Empfang, weiß er doch, dass diese so gut wie sofort einsetzbar sind und den Umsatz aller Voraussicht nach steigern werden.

Der Autor erlebte erst kürzlich, dass ein Bereichsgeschäftsführer vor seinem Ausscheiden u.a. seinen Laptop „ordentlich“ zurückgegeben hatte. Erst als dieser Laptop nach einigen Monaten für den Nachfolger benötigt wurde, stellte man fest, dass die Festplatte nicht mehr enthalten war.

Detekteien helfen, den Schaden zu begrenzen

Detektive können den Beteiligten einen dicken Strich durch die Rechnung machen, indem sie den Sachverhalt aufklären und entsprechende Beweise sichern. So verhelfen sie ihrem Auftraggeber dazu, die Beschäftigung seiner früheren Mitarbeiter im Konkurrenzunternehmen nötigenfalls gerichtlich, wenn auch befristet, zu untersagen. Der Zeitgewinn kann enorm helfen, den Schaden zu begrenzen.

Wer allerdings annimmt, mit der Beschäftigungssperre wäre alles geregelt, der irrt: In mehr als der Hälfte aller Fälle verstoßen die Zielpersonen auch gegen die richterliche Verfügung. Grund ist, dass sie dem neuen Arbeitgeber gegenüber auch in einer gewissen Pflicht für den schnellen Erfolg und die Amortisierung der für die Abwerbung zusätzlich aufgewendeten Investitionen stehen.

Praxishinweise
  • Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, sollten Arbeitgeber die Beendigung der Zusammenarbeit mit Geheimnisträgern detailliert regeln.
  • Zur Aufklärung von Wettbewerbsverstößen, Geheimnisverrat etc. ist ein Kraut gewachsen: Seriöse und kompetente Ermittlung durch erfahrene Detektive.
  • Die KOCKS-Gruppe informiert im Rahmen von Workshopveranstaltungen inzwischen seit 15 Jahren darüber, wie der Verrat von Geschäftsgeheimnissen gestoppt werden kann, sowie über detektivische Möglichkeiten und Grenzen bei Bewerbertricks, Abrechnungs-, Spesen- und anderen Betrügereien, Korruption, Schwarzarbeit, illegalen Lauschangriffen und mehr als 30 weiteren Delikten sowie zu veränderten Vorgehensweisen der Täter.