Nach Angaben des BDSW sind deutschlandweit 14.198 Arbeitsstellen in der Sicherheitswirtschaft zu besetzen (etwa 6,5 Prozent bei einer Beschäftigtenzahl von insgesamt etwa 219.647 Personen) – dies seien 85 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Die hohe Nachfrage an Arbeitskräften in der Wirtschaftsgruppe 80 „Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien“ resultiere vor allem aus den Tätigkeiten im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften.
Angesichts der hohen Verantwortung der privaten Sicherheitsdienste betonten die Abgeordneten Kristina Schröder (CDU) und Marcus Held (SPD) als zuständige Fachpolitiker der Großen Koalition im Deutschen Bundestag für die Private Sicherheitswirtschaft, dass die derzeitige gesetzliche Regulierung unzureichend sei. Insbesondere in Flüchtlingsunterkünften benötige man ordentlich ausgebildetes Personal, damit sich Vorfälle wie in der Vergangenheit nicht wiederholten. Regelmäßig wird in den Medien über sexuelle Übergriffe und Gewalt in Flüchtlinsunterkünften berichtet. Deswegen müsse der Gesetzgeber jetzt dringend gegensteuern, bevor es zu weiteren schweren Vorfällen kommt. Es gehe darum, durch höhere Standards die Bürger zu schützen und das Vertrauen in die Branche aufrechtzuerhalten
Aktuell wurde dazu im Dezember das Eckpunktepapier zur Überarbeitung des Gewerberechts vorgelegt. Während der Gewerberechtsausschuss auf eine Regulierung der Sicherheitswirtschaft im Rahmen der Gewerbeordnung setzt, weisen Branchenexperten und der Branchenverband BDSW darauf hin, dass eine solche Regulierung nicht weit genug greifen würde. Darum spricht sich der BDSW neben der Reform der gewerberechtlichen Bestimmungen für eine zusätzliche „sektorspezifische Regelung“ beziehungsweise für ein eigenes Gesetz aus. Dafür müsse das Bundesinnenministerium tätig werden. Dies wird vom Gewerberechtsausschuss allerdings abgelehnt.
Schröder und Held sind zuständige Berichterstatter im federführenden Ausschuss unter Leitung des Bundeswirtschaftsministeriums und fordern u.a. für die Neuregelung:
- Die Zuverlässigkeit des Personals sollte regelmäßig mittels erweiterter polizeilicher Führungszeugnisse überprüft werden.
- Bei der Bewachung kritischer Infrastruktur sollte es zusätzlich eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz geben.
- Es sollte einen behördlichen und bundeseinheitlichen Ausweis geben.
- Ein bundesweites Bewacherregister sollte aufgebaut werden, so dass potentielle Auftraggeber die Sicherheitsunternehmen, deren Sub-Unternehmer und ihr Personal schnell und einfach überprüfen können.
- Für die Anmeldung des Gewerbes sollte eine schriftliche sowie mündliche Prüfung erforderlich sein. Bislang ist keine Prüfung notwendig.
- Für weisungsberechtigtes Bewachungspersonal sollte die Unterrichtung von 40 Std. auf 60 Std. angehoben werden und eine Prüfung erforderlich sein.
Sektorspezifische Regelung
Dem BDSW gehen die ins Auge gefassten Regelungen nicht weit genug. Bei anspruchsvollen Aufgaben wie der Bewachung von Flüchtlingsheimen oder dem Schutz von Großveranstaltungen ist dem BDSW zufolge die enge Zusammenarbeit von privaten Sicherheitsunternehmen mit der Polizei besonders wichtig. Darum sollte hier – wie bei dem Schutz von kritischen Infrastrukturen – ein eigenes Gesetz greifen. In diesem müssten nach Auffassung des BDSW Anforderungen an die Leistungsfähigkeit, Organisation und Ausstattung der privaten Sicherheitsdienstleister festgelegt werden. Ferner gehörten obligatorische Aus-, Fort- und Weiterbildungen dazu – differenziert nach Führungs- und Einsatzkräften. Für diese Aufgaben wäre eine über das Gewerberecht hinausgehende erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung sinnvoll. Entsprechend der Aufgaben der Mitarbeiter müssten notwendige Befugnisse erweitert werden. Eine Bewaffnung sollte weiterhin nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – zum Beispiel: Schutz von Geldtransporten, kerntechnischen Anlagen und militärischen Liegenschaften – erlaubt werden. Erforderlich sind nach Meinung des BDSW außerdem regelmäßige Kontrollen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Gewaltschutzkonzepte für Flüchtlingsunterkünfte
Einzelne Landesregierungen wie beispielsweise die Landesregierung in Nordrhein-Westfallen haben die Erarbeitung eines Gewaltschutzkonzeptes für Flüchtlingsunterkünfte eineschließlich der Festlegung von Mindestanforderungen für den Schutz in den Einrichtungen angekündigt. Das Institut für Menschenrechte hat in jüngster Zeit zwei Publikationen zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen herausgegeben, die Empfehlungen für Bund, Länder und Kommunen enthalten. Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe „Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften“ veröffentlicht. Die Empfehlungen möchte auf die besonderen Situationen und Bedarfe von Frauen und Kindern, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, aufmerksam machen und auf bestehende Schutzlücken hinweisen.
Quellen:
Presseinformationen des BDSW 4 und 9 / 2016.
Pressemitteilung Schröder vom 19.02.2016.
http://www.bdwi-online.de/schwerpunkt/zur-kenntnis/in-der-debatte/article/novellierung-der-rahmenbedingungen-fuer-private-sicherheitsdienste (abgerufen am 01.03.2016).