Rechtliches

EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen in Kraft

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Nachdem der Europäische Rat am 15. Dezember 2015 mit Vertretern des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über gemeinsame Regeln für den Schutz der Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen von EU-Unternehmen erzielt hatte und die – damals unerwartete – Einigung am 18. Dezember 2015 im Rat vom Ausschuss der Ständigen Vertreter bestätigt worden war, hatte der Rat die Richtlinie mit Regeln für den Schutz der Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen von EU‑Unternehmen am 27. Mai 2016  angenommen.

Jetzt sind die Regeln – genauer die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigen Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ – in Kraft getreten (RL (EU) 2016/943; Amtsblatt der EU Nr. 157). Umgesetzt werden muss sie bis zum 9. Juni 2018.

Die Regelungen sollen die rechtswidrige Weitergabe von Unternehmens-Know-how und von Geschäftsinformationen, die vertraulich bleiben sollen, verhindern. Ziel ist es, vor solchen rechtswidrigen Offenlegungen abzuschrecken. Nähere Informationen enthält nebenstehender Beitrag.