In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat am 8. Juli 2016 eine Vorlage aus Hessen zur Zuverlässigkeitsprüfung beim Antrag auf Waffenerwerb- oder besitz dem Ausschuss für Inneres zugewiesen. Ziel ist es, den Besitz legaler Waffen in der Hand von Extremisten zu verhindern.
Zuverlässigkeitsprüfung wird präzisiert
Geändert werden soll § 5 des Waffengesetzes durch Einführung einer weiteren waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit (Absatz 2) sowie die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden (Absatz 5). Den zuständigen Waffenbehörden würde es damit ermöglich, beim Verfassungsschutz personenbezogene Informationen über Antragsteller abzufragen. Extremisten, die dem Verfassungsschutz bekannt sind, könnten die Behörden dann die Erlaubnis versagen.
Beratung nach der Sommerpause
Die Beratung im Innenausschuss ist für Anfang September vorgesehen.