Sicherheitskonzepte

Planung von Großveranstaltungen

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Großveranstaltungen bergen ihre Risiken bei Planung, Durchführung und Nachbereitung für den Veranstalter. Aber auch Behörden tragen bei der Genehmigung von Großveranstaltungen Risiken. Die Bewältigung der ständig wachsenden Anforderungen, die durch unterschiedliche Bedingungen, Voraussetzungen oder auch komplexe Rechtslagen an Veranstalter und Genehmigungsbehörden gestellt werden, bildet eine schwierige Aufgabe für beide Seiten.

Ländersache

Die Länder haben sehr unterschiedlich auf den Bedarf von Regelungen über die Versammlungsstätten Verordnung reagiert.

  • Sachsen-Anhalt 2012: „Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen – Leitfaden für die kommunale Praxis“.
  • NRW seit 2013: „Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien“.
  • Hessen seit 2013: „Leitfaden Sicherheit bei Großveranstaltungen“.
  • Bayern seit 2015: „Veranstaltungssicherheit. Leitfaden für Feuerwehr, Sicherheitsbehörde

    und Polizei sowie Veranstalter und deren Sicherheitsdienstleister“.

Mit der dynamischen Entwicklung traditioneller und neuer Veranstaltungsformate nehmen auch die organisatorischen, rechtlichen, personellen und technischen Anforderungen an die Veranstalter, Betreiber aber auch an die involvierten Mitarbeiter von Behörden, Ämtern, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Ordnungsdiensten etc. zu. Der Name „Event“ deckt hierbei kleine wie große Veranstaltungen ab und befreit nicht von der Anwendungspflicht der Versammlungsstättenverordnung.

Aufbau und Inhalt eines Sicherheitskonzepts, dessen Überwachung und Umsetzung eine umfangreiche Aufgabe darstellen und großer Flexibilität bedarf, variieren sehr stark, da jedes Event seine Eigenheiten hat. Die Ermittlung des Gefährdungspotentials, der Gefährdungsmomente und der  Einflussfaktoren für die Ermittlung der Gefährdung, führen zur Gefährdungsbeurteilung und damit auch zu Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Haftung des Veranstalters.

Die Vielzahl an zu beachtenden Vorschriften

Die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, hier am Beispiel Hessen aufgezeigt:

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Hessisches Gaststättengesetz (HGastG), Gewerbeordnung (GewO), Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (VersammlG), Hessische Bauordnung (HBO), Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG), Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG), Hessisches Straßengesetz (HStrG), Jugendschutzgesetz (JuSchG), Kommunale Satzungen,Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV), Muster-Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (MFlBauVwV), Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Fliegenden Bauten(MFlBauR), Sprengstoffgesetz (SprengG), Straßenverkehrsordnung (StVO), Verordnung über die Sperrzeit (SperrV).

Allein in Hessen sind das 18 Bundesgesetze, Landesgesetze, Verordnungen und kommunale Satzungen, die zu berücksichtigen sind. Hinzu kommt, dass es keine gebündelten Genehmigungen gibt, sondern die jeweiligen Fachbehörden für ihren Fachbereich örtlich und sachlich eigenständig zuständig sind. Entsprechend groß ist die Zahl der zu beteiligenden Behörden. Die federführende Stelle ist in der Regel zu Beginn die Behörde, bei der ein Genehmigungsantrag für eine Veranstaltung eingeht oder die von Anbeginn für diese Zwecke von der jeweiligen Körperschaft benannt wird. Primäre Aufgabe der federführenden Stelle ist, mit den beteiligten Behörden eine Gefährdungsanalyse für die geplante Veranstaltung zu erstellen.

Versagungsgründe

Die Ablehnung der Genehmigung bzw. vollständige oder teilweise Untersagung der Veranstaltung durch die Behörde ist möglich (s. Nürburgring 2016 für einen Teil der Veranstaltung). Allerdings muss dies, wegen möglicher Schadensersatzansprüche der Veranstalter, gut begründet werden. Versagensgründe für eine Veranstaltung sind zahlreich, z.B. Personen- oder Verkehrsströme falsch geplant, fehlende Parkplätze, fehlende Ausweichplätze für eine eventuelle Evakuierung, Anfahrtswege für Feuerwehr und Rettungsdienst unzureichend oder fehlende Rettungsinseln und Pufferzonen vor Bühnen.

Das Zutrittskonzept kann von einfachen Eintrittskarten bis hin zu Sicherheitsüberprüfungen gehen und bedarf der Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Bei sogenannten „NO-Ticket Veranstaltungen“ (Public Viewing, Hessentag, etc.) sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, da die Anzahl von Besuchern nicht abschätzbar ist. Die sichere Führung der an- und abströmenden Besucher ist hier inkl. ausreichender Stauräume Voraussetzung. Nicht zuletzt ist der Umgang mit Konflikten zu regeln.

Quellen:

Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen Leitfaden für die Praxis

Leitfaden „Sicherheit bei Großveranstaltungen“

Orientierungsmaßnahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien

 

PRAXISHINWEISE:

Einen Praxisleitfaden zum Thema finden Sie bei Ehmann/Rettig, Sicherheit und Service bei Veranstaltungen, Richard BOORBERG-Verlag, 194 Seiten, € 38.