In Zeiten der Corporate Identity als Kommunikationskonzept nimmt das Erscheinungsbild eines Unternehmens in der Öffentlichkeit, in dem sich die Philosophie des Unternehmens sowie das Leistungsangebot und die Arbeitsweise zeigen, einen hohen Stellenwert ein.
Daher wird heutzutage Arbeitskleidung bereits von Freiberuflern, Klein-Unternehmern und Gewerbetreibenden bis hin zu Weltkonzernen und Behörden mit Firmenlogos, Aufschriften, Bildern, Wappen, usw. versehen. Teilweise ohne fachkundige Hilfe durch Bestellungen bei diversen Online-Lieferanten und -anbietern. Tatsächlich es gibt neben der Corporate Identity auch gute Gründe, Arbeitskleidung zu beschriften, z. B. um Tätig- oder Zuständigkeiten der jeweiligen Person anzuzeigen, dies um Verwechselungen im Notfall zu vermeiden.
Wie gleich aufzuzeigen sein wird, steckt auch hier der Teufel im Detail und Labyrinth vielfältigster Vorschriften und Regeln.
> Platzierung der Beschriftungen
Hier gibt es keine Regelungen zur richtigen Anbringung. Beachten sollte man jedoch, dass eine bunte, überfrachtete Berufskleidung einen unprofessionellen Eindruck macht. Weniger ist hier bekanntlich mehr. Zu einem großformatigen Werbeträger sollte Ihr Mitarbeiter nicht verkommen.
> Funktionen und Eigenschaften der Kleidung
Grenzen einer Beschriftung der Arbeitskleidung sind dann gesetzt, wenn es um den Erhalt von Komfort-, Funktions- oder Sicherheitseigenschaften der Kleidung Ihrer Mitarbeiter geht. Gerade viele Funktionstextilien wie z. B. Softshelljacken, Textilien aus GoreTex usw. können durch eine Bestickung schnell beschädigt werden und so ihre Funktion einbüßen. Das Ergebnis ist bekannt, unangenehmes Eindringen von Nässe- oder Kälte. Hier bieten die jeweiligen Hersteller aber Lösungen an, wie z. B. Softembleme als Klebepatch oder bereits vorher angebrachte Taschen, z. B. für Namensschilder.
> Vorsicht bei Schutzkleidung
Bei Schutzkleidung handelt es sich um nach einer Norm entsprechend hergestellten und zertifizierten Arbeitskleidung. Die entsprechende Zertifizierung und/oder Norm findet sich immer auf der Kleidung angebracht, so können Sie diese Schutzkleidungsstücke einfach erkennen. Selbstverständlich lassen sich auch diese Kleidungsstücke veredeln. Eine Veredelung darf aber auf keinen Fall zum Verlust der Zulassung und zur Einschränkung der Schutzwirkung führen. Die Veredelung muss sich deshalb in Material, Format und Verarbeitung exakt den Anforderungen der Hersteller bzw. Inverkehrbringer anpassen. Im Zweifel nutzen Sie ausschließlich die an der Kleidung evtl. bereits vorbereiteten Möglichkeiten wie Klettflächen oder Klarsichttaschen oder Sie fragen beim Hersteller nach Lösungen an. Gerade bei Hitze- und Flammschutzbekleidung ist besondere Vorsicht geboten, wie z. B. bei Klettpatches aus Kunststoffen oder Chemiefasern. Diese oft eingesetzten Materialien können die in der Norm festgelegten Schutzwirkungen negativ beeinflussen. So fangen diese Embleme früher „selbst“ an zu brennen oder schmelzen frühzeitig ab. Dies gilt es unbedingt zu verhindern.
> Warnfarben
Bei Arbeitskleidung in Warnfarben ist eine bestimmte sichtbare Fläche des Oberstoffes vorgeschrieben. Veredelungen können diese „Mindestfläche“ (0,8 m²) des hochsichtbaren Stoffes bereits deutlich verringern. Hinsichtlich der Farbe einer Warnkleidung gibt es keine Vorschrift. Lediglich die Deutsche Bahn schreibt „Orange“ als Farbe vor.
Das gute alte Namensschild durch Sicherheitsnadel angebracht und aus Metall mit einer Gravur hergestellt, ist in vielen Fällen eine sinnvolle, althergebrachte, günstige, edle und sichere Alternative.
Daher empfiehlt es sich schon aus haftungsrechtlichen Gründen des Unternehmers heraus, sich bei der Veredelung von Arbeits- und/oder Schutzkleidung immer von Fachunternehmen mit entsprechender Erfahrung und Expertise oder Ihrer Arbeitssicherheitskraft beraten zu lassen.