Organisations- und Führungskonzepte

Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen

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Vorsicht beim Wechsel zu Gastanks in Flaschenform

Die Expertenorganisation DEKRA rät den Haltern von Wohnmobilen, die über einen Wechsel von üblichen Gasflaschen zu Tanks in Flaschenform nachdenken, zur Vorsicht. Werden beim Umstieg auf Tanks in Flaschenform die gesetzlichen Anforderungen nicht beachtet, kann die für Gasanlagen erforderliche Prüfbescheinigung nicht erteilt werden. Die Experten empfehlen dringend, den Einbau durch einen sachkundigen Karosseriebaubetrieb durchführen und von einem Sachverständigen abnehmen zu lassen.

Eine fehlende oder mehr als zwei Jahre zurückliegende Prüfung der Gasanlage wird bei der Hauptuntersuchung von Wohnmobilen als erheblicher Mangel eingestuft. Das bedeutet: Das Fahrzeug erhält in diesem Fall keine HU-Prüfplakette. Hinzu kommt: Wurde die Gasanlage des Wohnmobils ursprünglich nicht mit Gastank betrieben, muss der nachträgliche Einbau eines Tanks in Flaschenform nach § 19 Abs. 2 StVZO von einem Sachverständigen abgenommen und danach in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Nachweis über die Befestigung des Tanks

Beim Einbau von Gastanks in Flaschenform sind die gleichen technischen Anforderungen (nach ECE-Richtlinie 67.01) zu erfüllen wie bei anderen Flüssiggastanks in Fahrzeugen. Vor allem muss der Betreiber der Anlage nachweisen, dass die Befestigung des Tanks, und nicht nur Befestigungselemente wie Schrauben oder Spannbänder, einer Belastung vom 20fachen der Erdbeschleunigung standhalten. Bei einem Tank von zirka 12 Kilogramm Eigenmasse und rund 11 Kilogramm Gasfüllung entspricht dies etwa 4.600 Newton. Um diese Kräfte aufzufangen, ist ein nicht zu unterschätzender konstruktiver Aufwand erforderlich, betont DEKRA. Die üblichen Flaschenkästen und Wohnwagenwände halten dieser Belastung in der Regel nicht stand.

DEKRA weist darauf hin, dass bei Wohnanhängern eine erfolgreich absolvierte Gasanlagenprüfung nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen ist. Für Anhänger gibt es bei der HU lediglich einen Hinweis zur fehlenden Gasanlagenprüfung im HU-Bericht. Er legt dem Halter nahe, die Gasanlage zur eigenen und Sicherheit anderer prüfen zu lassen. Auch manche Campingplatzbetreiber verlangen den Nachweis von Reisenden mit Wohnwagen.

 

Quelle:

DEKRA Info April 2018/04