Organisations- und Führungskonzepte

Neue Mängelkategorie bei der HU: „Gefährlicher Mangel“

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Bei der Hauptuntersuchung gibt es eine zusätzliche Mängelkategorie. Zu den bisherigen Einstufungen „Ohne Mangel“, „Geringer Mangel“, „Erheblicher Mangel“ und „Verkehrsunsicher“ kommt nun die zusätzliche Kategorie „Gefährlicher Mangel“. Die Neuerung wurde am 20. Mai 2018 im Zuge der EU-Harmonisierung in nationales deutsches Recht umgesetzt. „Dieses Prüfergebnis stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie ‚Verkehrsunsicher‘ dar“, erklärt André Skupin, Technischer Leiter beim DEKRA e.V. Dresden. „Damit bescheinigt der Prüfingenieur dem Halter, dass diese Mängel an seinem Fahrzeug den Verkehr gefährden. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur wird aber noch als vertretbar angesehen.“ Bei der Einstufung als ‚Verkehrsunsicher‘ muss, wie bisher, unmittelbar die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden. Umfang, Prüftiefe und zeitlicher Aufwand der HU ändern sich durch die neue Richtlinie nicht.

Ein kurzer Check spart Zeit und Geld

Wer sein Fahrzeug vor der Fahrt zur Hauptuntersuchung (HU) fit macht, spart unter Umständen Zeit und auch Geld für die Nachuntersuchung, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Vieles können Fahrzeughalter ohne größeren Aufwand vorab selbst checken. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Kommen Sie mit einem sauberen Fahrzeug zur Hauptuntersuchung. Ein gewaschenes Fahrzeug erleichtert die Prüfung.
  • Elektrik und Beleuchtung werden bei der Hauptuntersuchung häufig beanstandet. Kontrollieren Sie daher, ob alle Lampen und Scheinwerfer an Ihrem Fahrzeug funktionieren. Das Spektrum der lichttechnischen Einrichtungen reicht vom Fern- und Abblendlicht über Blinker und Kennzeichenleuchten bis hin zu Bremslicht und Rückfahrscheinwerfer.
  • Autofahrer können auch leicht selbst feststellen, ob ein Scheibenwischerblatt defekt ist, die Hupe nicht funktioniert, die Reifen abgefahren sind (die Profiltiefe muss mindestens 1,6 Millimeter betragen) und ob Warndreieck sowie Verbandkasten an Bord sind.
  • An Dokumenten brauchen Sie bei zugelassenen Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) im Original. Im Falle einer Nachuntersuchung ist auch der Untersuchungsbericht der vorangegangenen HU erforderlich, sonst muss erneut eine komplette HU durchgeführt werden.
  • Wurde die Abgasuntersuchung (AU) in einer Werkstatt durchgeführt, etwa im Rahmen von Wartungsarbeiten, ist auch der AU-Nachweis erforderlich. Diese Prüfung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen.
  • Bringen Sie von Anbauteilen, wie zum Beispiel der Anhängekupplung oder speziellen Rädern, das entsprechende Gutachten (ABE) mit, wenn diese nicht in den Fahrzeugschein eingetragen sind.

 

Quelle:

DEKRA Info Mai 2018/05