Seit der Herausgabe des ersten Rahmenplans für die „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ im Jahr 2005 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die technischen Möglichkeiten wesentlich verändert. Die DIHK hat diese Entwicklungen erkannt und aufgegriffen.
Ein von der DIHK eingerichteter Expertenrat hat im Jahr 2021 stellenweise Anpassungen und Harmonisierungen mit anderen Aus- und Weiterbildungen im Sicherheitsbereich vorgenommen und aktuelle rechtliche Entwicklungen berücksichtigt. Es liegt nunmehr ein Rahmenplan vor, der künftig die Mitarbeitenden in der Sicherheitswirtschaft noch stärker in die Lage versetzt, den künftigen und veränderten Rahmenbedingungen in ihrer täglichen Aufgabenwahrnehmung Rechnung zu tragen, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Dies gilt es nunmehr im Bereich der Aus-und Weiterbildung umzusetzen. Die Sicherheitswirtschaft mit ihren derzeit über 260.000 Beschäftigten wird damit ihrer Verantwortung gerecht und bietet eine ausreichende Qualifizierung, um die Sicherheitsdienstleistung professional ausüben zu können. Der neue Rahmenplan gilt ab dem Jahr 2022.
Nachfolgend werden die Veränderungen in den jeweiligen Handlungsbereichen dargestellt. In Teilen waren diese Inhalte bislang nicht ausreichend berücksichtigt oder haben sich erst aus der aktuellen Entwicklung in der Sicherheitswirtschaft ergeben. Die Darstellung erfolgt anhand der Struktur des Rahmenplans.
Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln
Im Bereich „Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln“ sieht der Rahmenplan künftig auch im Zusammenhang mit der Vermittlung der Struktur der Rechtsordnung das Gefahrenabwehrrecht vor, welches von anderen Rechtsgebieten abzugrenzen ist.
Neu sind Themen wie die Auslegung von Normen, die Gesetzgebungskompetenzen nach Art. 70 ff GG, die Aufgaben und Befugnisse von Polizeien der Länder und des Bundes sowie die Übernahme von hoheitlichen Aufgaben durch Unternehmen der Sicherheitswirtschaft durch Beleihung.
Im Bereich der unerlaubten Handlungen (Rahmenplan 1.2.2) wurden die Haftung als Erfüllungsgehilfe und als Verrichtungsgehilfe ergänzt, die Geschäftsführung ohne Auftrag sowie die Haftung und das Recht auf Schadensersatz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingefügt. Die Darstellung der persönlich wahrzunehmenden und übertragenden Rechte (Rahmenplan 1.2.3) wurde ergänzt und detaillierter ausgeführt. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Themen:
- Schikaneverbot gem. § 226 BGB
- Notwehrexzess gem. § 33 StGB
- Putativnotwehr gem. § 16 StGB
- Fundrecht mit der Anzeigepflicht, der Verwahrungs- und Ablieferungspflicht, dem Finderlohn, dem Eigentumserwerb des Finders sowie dem Fund in einer öffentlichen Behörde oder Verkehrsanstalt
Neu wurde im Rahmenplan unter 1.2.4 das „Gewerberecht und Sicherheitsdienstleistung“ eingefügt. Ansatzweise wurde dies bislang unter 1.1.4 genannt, aber nicht in der Tiefe und auch mit einer anderen Anwendungstaxonomie. Neue Inhalte sind die Freiheit der Berufswahl, der Dienstvertrag, sowie die Rahmenbedingungen der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (Erlaubnis, Bewacherregister, Voraussetzungen für Gewerbetreibende und Wachpersonen, Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes, Unterrichtungsverfahren und Sachkundeprüfung).
Die ausgewählten Straftatbestände wurden neu strukturiert und orientieren sich nunmehr an den Inhalten und Überschriften des Strafgesetzbuches. Einige Straftatbestände wurden ergänzt. Nunmehr ebenfalls explizit herausgestellt wird das Betäubungsmittelstrafrecht unter 1.3.5 sowie das Strafverfahrensrecht (Sicherheitsmitarbeitende als Zeugen vor Gericht, Folgen des Ausbleibens eines Zeugen, Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten, Auskunftsverweigerungsrecht).
Einen erheblich neuen Stellenwert hat – wie auch in der Praxis – das Datenschutzrecht mit der EU-Verordnung und dem nationalen Recht. Die wesentlichen Inhalte der DGSVO und des BDSG sind nunmehr Inhalte des neuen Rahmenplans. Auch das Waffenrecht wurde um einige Bestimmungen erweitert und der Entwicklung angepasst. Hierzu gehören Themen wie die Zielrichtung das Waffengesetz, das nationale Waffenregister, der kleine Waffenschein sowie das Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen und deren Ausnahmen.
Dienstkunde
Entsprechend der Konkretisierung des Fundrechts unter 1.2.3 erfolgte eine Anpassung im Bereich der Dienstkunde. Entsprechend sind Kenntnisse hinsichtlich der Fertigung der Fundmeldung, der Aufbewahrung von Fundsachen und deren Rückgabe zu vermitteln.
Die Aufgabenfelder „Sicherungs- und Kontrolldienst im ÖPV“ sowie „Veranstaltungsdienste“ waren auch schon im alten Rahmenplan vorgesehen, allerdings nicht in der erforderlichen Tiefe. Insbesondere im Veranstaltungsdienst bedarf es elementarer Kenntnisse, um die Aufgaben fachgerecht zu bewältigen. Daher wurden die nachfolgenden Inhalte aufgenommen:
- Arten von Veranstaltungen
- Sicherheitskonzept
- Auflagenbescheid
- Zusammenarbeit mit Polizei/Feuerwehr/Ordnungsamt/Erste Hilfe
- Räumung/Evakuierung
- Versammlungsrecht
- Muster-Veranstaltungsstätten-Verordnung
Ähnlich wie der Datenschutz unterliegt auch das Notfallmanagement einer permanenten Weiterentwicklung, sodass nunmehr der Krisenstab, die Notfallübungen sowie die Zusammenarbeit mit den Behörden- und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben thematisch behandelt werden muss. Weiterhin wird in Zukunft auch das Verhalten im Zusammenhang mit Versammlungen, Unternehmen der KRITIS sowie in Aufnahmeeinrichtungen zu unterrichten sein.
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Ergänzend zu den bisherigen Inhalten kommen im Bereich des Brandschutzes folgenden Themenbereiche hinzu:
- Maßnahmen zur Brandverhütung
- Lagerung brennbarer Stoffe
- Vermeidung von Brandrisiken
- Brandschutzkontrolle
- Verwendung von Baustoffen und Bauteilen nach ihrem Brand- und Feuerwiderstand
- Einhaltung von Gebäudeabständen
- Bauliche Trennung
- Schutz bei elektrischen Anlagen
- Festlegung und Ausstattung von Flucht- und Rettungswegen.
Im Bereich des baulichen vorbeugenden Brandschutzes gab es Ergänzungen hinsichtlich der
- Einrichtung ortsfester Feuerlöschanlagen
- Einrichtung von Brandmelde-, Feststell- und Warnanlagen
- Einrichtung von Sprachalarmierungs- und Evakuierungsanlagen
- Einrichtung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Ziele und Maßnahmen zur Brandverhütung
- Lagerung brennbarer Stoffe
- Vermeidung von Brandrisiken
- Brandschutzkontrolle
- Prüfung auf erkennbare Mängel
- Hydranten
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Entsprechend der technischen Weiterentwicklung hat das Kapitel 5 diese aufgenommen und entsprechend berücksichtigt. Als Mittel zur Verkehrslenkung, -regelung und -sicherung sind daher die Drohnenüberwachungstechnik, die Drohnenabwehr, die Sprengstoff- und Drogendetektoren, die Schutzräume/ der Sicherheitsraum/ der Safe-Room/ der Panikraum sowie EDV-Sicherheitstechnik zu lehren.
Die Ausführungen sollen einen kurzen Ausschnitt aus den wesentlichen Änderungen des Rahmenplans darstellen, welcher durchaus gelungen ist und den aktuellen Entwicklungen entspricht.