Rechtliches

Fußballer muss nach brutalem Foul Schadensersatz zahlen

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Foult ein Fußballer während eines Spiels einen Gegenspieler im Sinne der Regeln des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vorsätzlich brutal, muss er dem verletzten Spieler Schadensersatz zahlen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) entschieden.[1]

Ausgangsfall

Bei einem Verbandsfußballspiel im Kreis Segeberg hatte ein Fußballspieler, der in der Position des Stürmers war, einen Abwehrspieler der Gegenmannschaft niedergestreckt. In der achten Minute des Kreisklassenspiels im Mai 2017 hatte der Verteidiger einen Ball auf Höhe des Mittelkreises angenommen und wollte diesen weiterspielen. Dazu kam er aber nicht, weil er von dem gegnerischen Stürmer nach den DFB-Regeln gefoult worden war. Der gefoulte Spieler zog sich einen offenen Schienbeinbruch zu. Für das Foul erhielt der Stürmer die Rote Karte.

Spieler verklagt Fouler auf Schadensersatz

Der verletzte Spieler verklagte den Stürmer auf Schmerzensgeld. Daneben sollte das Gericht feststellen, dass er ihm auch künftig entstehende Schäden ersetzt. Das Landgericht wies die Klage des Sportlers ab. Vor dem OLG hatte der Mann dann Erfolg. Der Spieler habe sich in vollem Umfang schadensersatzpflichtig gemacht, denn er habe ein grobes Foul im Sinne der Regel 12 der DFB-Fußballregeln begangen und die schwerwiegende Verletzung des Gegenspielers bedingt vorsätzlich billigend in Kauf genommen.

DFB-Regeln sind Maßstab für richtiges Spielverhalten

Die Haftung für Verletzungen bei spielerischen Wettkämpfen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial – wie etwa einem Fußballspiel – sei grundsätzlich reduziert, so die Richter. Insoweit sei davon auszugehen, dass jeder Teilnehmer die Verletzungen in Kauf nehme, die auch bei einer Sportausübung nach den anerkannten Regeln nicht zu vermeiden seien. Handle es sich um ein Fußballverbandsspiel, so böten die Fußballregeln des DFB einen wichtigen Maßstab dafür, was als ordnungsgemäßes Spielverhalten anzusehen sei.

Jedoch führe nicht jeder objektive Regelverstoß zwingend dazu, dass ein Spieler sich schadensersatzpflichtig mache. Entscheidend seien vielmehr der Grad des Regelverstoßes und das Maß des Verschuldens des verletzenden Spielers. Nach der Beweisaufnahme stehe fest, dass der Stürmer einen erheblichen Regelverstoß begangen und dabei die schwere Verletzung des anderen Spielers billigend in Kauf genommen habe. Er habe dieses grobe Foul begangen, ohne dass die Spielsituation einen Anlass dafür geboten habe. Weiter führten die Richter aus, hatte er keine realistische Möglichkeit, den Ball zu bekommen.

Entnommen aus RdW Kurzreport, Heft 6.


[1] Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.11.2020 – 7 U 214/19.