Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist bereit für den Regelbetrieb: Die Pilotphase, in der Arbeitgeber ihre Systeme umstellen und testen konnten, ist erfolgreich abgeschlossen worden.
Im Februar 2023 haben Arbeitgeber 1,1 Millionen eAU bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerufen – im Vergleich zum Januar dieses Jahres, dem ersten Monat der Pilotierung, eine Steigerung um 1.300 %. Allein von Oktober zu November 2022 gab es eine Steigerung der Abrufe um 78 %. Insgesamt haben Arbeitgeber in der Pilotphase fast vier Millionen elektronische Krankmeldungen ihrer Mitarbeiter abgerufen.
Seit dem 01.01.2023 ist das Verfahren für alle Arbeitgeber verpflichtend.[1] Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Erfolgsgeschichte und zeigt, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens gelingen kann. Die einjährige Pilotphase wurde sinnvoll genutzt, um Systeme zu testen, Fehler zu beheben und eine sehr solide Basis von fast vier Millionen Testläufen im Echtbetrieb zu schaffen.
Das Ergebnis ist eine digitale Anwendung mit echtem Mehrwert vor allem für die Versicherten. Aber auch Arbeitgeber und ärztliche Praxen profitieren von weniger Zettelwirtschaft und schlanken Prozessen. Ärztliche Praxen sind bereits seit Juli 2022 verpflichtet, die eAU zu nutzen. Dementsprechend sind auch hier die Zahlen in den letzten Monaten nach oben gegangen: Zuletzt waren es 2,6 Millionen eAU pro Woche, etwa doppelt so viele wie noch im August 2022.
Mit Stand vom 29.12.2022 sind seit dem 01.08.2021 insgesamt 61,4 Millionen eAU von Praxen an Krankenkassen geschickt worden. Groben Schätzungen zufolge werden jährlich insgesamt rund 77 Millionen Krankmeldungen ausgestellt.
Seit 01.01.2023 gilt der verpflichtende Regelbetrieb
Die Pilotphase endete am 31.12.2022. Arbeitgeber hatten damit ein Jahr lang die Chance, ihre internen Abläufe auf eAU-Tauglichkeit zu testen. Ab dem 01.01.2023 ist das neue Verfahren mit allen Änderungen verpflichtend. Gesetzlich Versicherte bekommen dann in der ärztlichen Praxis nur noch einen Ausdruck ihrer Krankmeldung für die eigenen Unterlagen. Sie müssen sich nur noch wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber abmelden und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben.
Die ärztlichen Praxen übermitteln die eAU an die Krankenkassen. Die Arbeitgeber wiederum rufen die eAU-Daten aktiv bei den Krankenkassen ab, wenn Mitarbeiter sich krankgemeldet haben. Der Austausch läuft über Prozesse, die bereits seit Jahrzehnten zwischen Arbeitgebern und Kassen etabliert sind: Statt der Telematikinfrastruktur wird wie bei allen Datenaustauschverfahren zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen der hierfür schon bestehende Kommunikationsserver genutzt.
Entnommen aus dem RdW-Kurzreport 5/2023, Rn. 85.
[1] GKV-Spitzenverband, PM vom 29.12.2022.