Die Bundesregierung hat den Bericht über die Arbeit der Externen Meldestelle des Bundes auf Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) als Unterrichtung vorgelegt.
Die externe Meldestelle hatte im Juli 2023 ihre Arbeit aufgenommen, damit hinweisgebende Personen in einem geschützten Umfeld Informationen über Verstöße in Unternehmen und Behörden melden können.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, sind bereits im Juli 2023 42 Meldungen bei der Meldestelle eingegangen. In den folgenden Monaten ist die Zahl der Meldungen weiter angestiegen, auf 112 Meldungen im Dezember.
Steigende Tendenz der Meldungen
Diese Tendenz setzt sich auch 2024 fort: In den ersten zwei Monaten des neuen Jahres gab es demnach bereits insgesamt 279 Meldungen. Insgesamt sind in dem Zeitraum zwischen 02.07.2023 und 31.12.2023 410 Meldungen bei der externen Meldestelle des Bundes eingegangen.
Zum Stichtag 31.12.2023 gab es unter den 410 Verfahren nur einen Fall, in dem interne Untersuchungen bei dem betroffenen Unternehmen beziehungsweise der betroffenen Behörde eingeleitet wurden.
Auch staatsanwaltliche Ermittlungen
Dies sei zum einen darauf zurückzuführen, dass der Betrachtungszeitraum (Eingang der Meldung und daraufhin Einleitung der Untersuchungen) verhältnismäßig kurz sei. Zum anderen liege es auch daran, dass bei zahlreichen Meldungen andere Folgemaßnahmen als eine Kontaktaufnahme zu dem betroffenen Unternehmen oder der betroffenen Behörde geeigneter erschienen, heißt es in dem Bericht.
Und weiter geht aus ihm hervor, dass 22 Fälle nach § 29 Abs. 2 Nr. 4 HinSchG an Staatsanwaltschaften abgegeben wurden. In neun Fällen haben Staatsanwaltschaften demnach bereits Ermittlungen eingeleitet.
Der Jahresbericht der Externen Meldestelle des Bundes 2023 findet sich hier.
Entnommen aus dem RdW-Kurzreport 17/2024, S. 708 f.