Grundlagen Sicherheit

Neue EU-Bauproduktenverordnung in Kraft

© artjazz - Fotolia.com

Die überarbeitete EU-Bauproduktenverordnung (EU CPR 2024/3110) ist am 7. Januar 2025 offiziell in Kraft getreten und bringt Aktualisierungen des Rechtsrahmens für Bauprodukte. Trotz der Verabschiedung wird sich jedoch kurzfristig nichts an der CE-Kennzeichnung und den EU-Konformitätserklärungen ändern, auch nicht für die Brandschutzbranche.

Bis zur Ausarbeitung und Annahme neuer harmonisierter technischer Spezifikationen – auf der Grundlage eines Normungsantrags – werden die bestehenden harmonisierten Normen weiterhin gelten. Das bedeutet, dass die Hersteller weiterhin nach dem derzeitigen System arbeiten werden, bis die erforderlichen Aktualisierungen in den kommenden Jahren unter aktiver Mitwirkung von Euralarm und seinen Mitgliedern vorgenommen werden.

Ehrgeizige Ziele

Die überarbeitete Bauproduktenverordnung soll die vorherige Verordnung (EU 305/2011) verbessern, indem sie praktische Herausforderungen angeht und neue Ziele wie Klimaneutralität und Digitalisierung einführt. Die wichtigsten Änderungen sind eine gemeinsame Leistungs- und Konformitätserklärung mit Kriterien für Produktkonformität, Umweltauswirkungen und Verbrauchersicherheit.

Die Einführung eines digitalen Produktpasses wird die Transparenz und die Digitalisierung weiter verbessern, während eine Umweltproduktdeklaration (EPD) obligatorisch wird. Die EPD wird die Umweltauswirkungen eines Produkts von der Herstellung bis zur Wiederverwertung quantifizieren.

Euralarm wird seine Mitglieder bei dieser Umstellung unterstützen und für eine reibungslose Anpassung an das neue Regelungsumfeld sorgen.

Quelle: Euralarm, zuletzt abgerufen am 16.04.2025.