Gefahrenabwehr Sicherheitskonzepte

Die EU-Strategie einer Sicherheitsunion gegen Cybercrime

EU flag waving against blue sky with clouds.
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Der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ (RFSR) ist in das Zentrum der europäischen Politik gerückt und stellt ein schnell wachsendes und sehr dynamisches Politikfeld dar. Zur Verbesserung der mitgliedstaatlichen Zusammenarbeit bei der Inneren Sicherheit sah sich die EU-Kommission beginnend im Jahr 2016 erstmals zur sog. Strategie einer Sicherheitsunion veranlasst.

Die letzte Strategie einer Sicherheitsunion (2020–2025) war gekennzeichnet durch eine erhebliche Intensivierung der gesetzgeberischen Aktivitäten, die auf eine weitere Harmonisierung, Zentralisierung und bessere Koordinierung abzielten. Die aktuelle Strategie ProtectEU baut hierauf auf.

Cybercrime als Treiber einer Sicherheitsunion

Das europäische Sicherheitsrecht befindet sich schon länger inmitten eines Paradigmenwechsels, der vor allem mit dem Vertrag von Lissabon erfolgte. Während das Europarecht zunächst noch primär auf Polizeikooperation ausgerichtet war, ist seither trotz der Harmonisierungsgrenzen im Primärrecht eine zunehmende Europäisierung des mitgliedstaatlichen Sicherheitsrechts zu beobachten. Ein Treiber dieser Dynamik ist neben der organisierten Kriminalität und der Gefahr des Terrorismus auch Cybercrime.

Da die mitgliedstaatliche Zusammenarbeit nach wie vor defizitär ist, gleichzeitig aber die Herausforderungen zunehmen, sieht sich die EU, beginnend im Jahr 2016 noch unter dem Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, zur Strategie einer Sicherheitsunion veranlasst: Die aktuellen Herausforderungen (u. a. auch Cybercrime) seien in einem rein nationalen Rahmen nicht zu bewältigen.

EU-Strategie einer Sicherheitsunion (2020–2025)

Die letzte EU-Strategie einer Sicherheitsunion (2020–2025, COM (2020) 605)[1] hat drei Maßnahmenschwerpunkte umfasst: Erstens die Harmonisierung des mitgliedstaatlichen Straf- und Polizeirechts, zweitens die supranationale Zentralisierung durch die Schaffung neuer und die Stärkung bereits vorhandener EU-Agenturen, z. B. Europol, Eurojust, Europäische Staatsanwaltschaft, Frontex, Enisa, EU-Lisa, AI-Office usw. Die Agenturen erhalten nicht nur deutlich mehr finanzielle Mittel, sie werden vom EU-Gesetzgeber auch mit neuen Befugnissen ausgestattet.

Ein dritter Baustein auf dem Weg zu einer Sicherheitsunion ist die Verstärkung der Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Zusammenarbeit bei der Inneren Sicherheit mithilfe mehrerer Rechtsakte, etwa dem sog. „Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit“.[2]

(…)

EU-Strategie für die Innere Sicherheit (ProtectEU) von 2025

Während der Amtszeit der vorherigen EU-Kommission hat die Strategie für eine Sicherheitsunion (2020–2025) zu zahlreichen Maßnahmen gegen Cybercrime geführt. Die aktuelle „EU-Strategie für die innere Sicherheit“ (ProtectEU, COM(2025) 148 final)[3] vom 01.04.2025 baut auf den bisherigen Maßnahmen auf, reagiert aber auch auf die veränderten geopolitischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Kontexte in der EU und außerhalb, „online wie offline“.

Wie die EU-Kommission mit dem heftigen Widerstand gegen ihre EU-Digitalgesetzgebung aus den USA künftig umgehen wird, bleibt abzuwarten.

Den vollständigen Beitrag lesen Sie im Deutschen Polizeiblatt 4.2025, S. 18 ff.

[1] Europäische Kommission, EU-Strategie für eine Sicherheitsunion vom 24.07.2020, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020DC0605, zul. 30.04.2025.

[2] Pfeffer, NVwZ 2023, 1286 ff.

[3] Europäische Union, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss der Regionen, ProtectEU – eine Europäische Strategie für die innere Sicherheit, COM/2025/148 final, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=COM:2025:148:FIN, zul. 30.04.2025.