Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 den Gesetzesentwurf zum KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Damit ist ein entscheidender Schritt getan, um die Resilienz und die physische Sicherheit Kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu stärken. Der Verband für Sicherheitstechnik e. V. (VfS) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.
„Mit dem Beschluss wurde die Grundlage geschaffen – nun kommt es auf die Abgeordneten des Deutschen Bundestages an, dem Entwurf so schnell wie möglich Gesetzeskraft zu verleihen, erklärt Jörg Marks, 1. Vorsitzender des VfS.
Gleichzeitig müssen schon jetzt die Weichen zur Umsetzung gestellt werden. Hierbei sind die kommenden Beratungen für den Bundeshaushalt 2026 ff. von entscheidender Bedeutung, soll das KRITIS-Dachgesetz zu voller Entfaltung kommen. Das gelingt nur, wenn die Betreiber Kritischer Infrastrukturen die Vorgaben auch praktisch erfüllen können.
Daher fordert der VfS insbesondere:
- Klarheit und Planungssicherheit durch schnelle Umsetzung des Regierungsentwurfs im Deutschen Bundestag noch dieses Jahr.
- Haushaltsmittel für Investitionen in Sicherheit und Resilienz, die allen KRITIS-Sektoren zugutekommen.
- Gezielte Förderprogramme für KMU, damit diese die Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes zügig umsetzen können.
„Resilienz darf nicht an fehlenden Finanzmitteln scheitern“, betont Prof. Dr. Clemens Gause, Geschäftsführer des VfS. „Der Beschluss des Gesetzentwurfs ist ein starkes Signal – nun müssen die Grundsatz- und Haushaltsentscheidungen folgen, damit Sicherheit nicht nur auf dem Papier steht, sondern in der Praxis wirkt.“
Mit dem KRITIS-Dachgesetz liegt ein zukunftsweisendes Fundament vor. Jetzt ist es Aufgabe der Mitglieder des Bundestages, durch kluge Haushaltsentscheidungen die Umsetzung zu ermöglichen und Deutschland nachhaltig widerstandsfähiger zu machen.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird in den Bundestag eingebracht. Nach der ersten Lesung folgen Beratungen in den zuständigen Ausschüssen, darunter der Innenausschuss als federführendes Gremium. Anschließend finden eine zweite und dritte Lesung sowie die Abstimmung im Bundestag statt.
Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens entscheidet der Bundesrat über den Entwurf. Mit der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft.
Für Betreiber bedeutet dies: Frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend, um die gesetzlichen Anforderungen zeitgerecht umzusetzen.
Quelle: VfS, zuletzt abgerufen am 26.09.2025.