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Neues Positionspapier zur EU-Batterieverordnung

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Euralarm hat ein aktualisiertes Positionspapier zur Verordnung (EU) 2023/1542 veröffentlicht, das Marktüberwachungsbehörden und Branchenakteuren Leitlinien dazu gibt, wie Batterien, die in Brandschutz-, Lebensrettungs- und Sicherheitssystemen verwendet werden, gemäß der neuen EU-Batterieverordnung klassifiziert werden sollten.

Die Verordnung führt einen Rahmen ein, der Batterien nach ihrer vorgesehenen Konstruktion und Verwendung und nicht nach ihrer chemischen Zusammensetzung kategorisiert. Euralarm begrüßt die Nachhaltigkeitsziele der Verordnung und betont gleichzeitig die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung in sicherheitskritischen Anwendungen. In seinem Positionspapier erklärt Euralarm, dass Batterien, die als Sekundär- oder Notstromquellen in Brand- und Sicherheitssteuerzentralen, Stromversorgungseinheiten und Alarmgebern verwendet werden, aufgrund ihrer Konstruktion und Verwendungszweck als Industriebatterien zu betrachten sind, unabhängig davon, ob sie weniger als 5 kg wiegen.

Verwendung bei Stromausfällen

Das Papier führt aus, dass diese Batterien im Rahmen von Business-to-Business-Dienstleistungsketten professionell in Verkehr gebracht, installiert, gewartet und entsorgt werden. Sie sind integraler Bestandteil von Systemen, die bei Stromausfällen gespeicherte elektrische Energie verteilen, ein Anwendungsfall, der ausdrücklich mit dem Verständnis der Verordnung von Industriebatterien übereinstimmt. Euralarm verweist auch auf die Übereinstimmung mit den Auslegungen der europäischen Abfall- und Umweltbehörden, die Batterien für Alarmsysteme im professionellen Kontext als Industriebatterien anerkennen.

Ein wichtiges Anliegen sind die Auswirkungen auf die große Anzahl installierter Brandmelde- und Sicherheitssysteme in ganz Europa. Während solche Systeme in der Regel jahrzehntelang in Betrieb bleiben, müssen ihre Pufferbatterien alle paar Jahre ausgetauscht werden. Euralarm betont, dass die kontinuierliche Verfügbarkeit der spezifizierten Batterietypen für die Aufrechterhaltung der zertifizierten Leistung, Zuverlässigkeit und Sicherheit unerlässlich ist. Jede Unterbrechung der Versorgung könnte sich direkt auf Millionen bestehender Anlagen in Wohnungen, Gewerbe- und Industriegebäuden auswirken.

Industrielle Nutzung

Euralarm erklärt, dass Batterien, die in Brandmelde-, Lebensrettungs- und Sicherheitszentralen als Notstromquellen verwendet werden, unter die industrielle Nutzung fallen und daher nicht bestimmten Stoffbeschränkungen für tragbare Batterien unterliegen.

Der Verband betont, dass eine professionelle Handhabung bereits eine angemessene Entsorgung am Ende der Lebensdauer gewährleistet, und fordert die Regulierungsbehörden nachdrücklich auf, die Marktverfügbarkeit aufrechtzuerhalten, damit kritische Sicherheitssysteme weiterhin wie vorgesehen funktionieren können. Das vollständige Positionspapier kann von der Euralarm-Website heruntergeladen werden.

Laden Sie hier das aktualisierte Positionspapier zur EU-Batterieverordnung herunter.

Quelle: Euralarm, zuletzt abgerufen am 24.02.2026.