Fähigkeiten deutscher Dienste in der “Signalerfassenden Aufklärung” und bei der “Kommunikationsüberwachung“, West-Alliierte Dienste in Deutschland
Die anhaltende Diskussion in den Medien lässt erkennen, dass deutsche Dienste offenbar Defizite im Bereich der signalerfassenden Aufklärung und bei der Kommunikationsüberwachung haben.
Die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der deutschen Nachrichtendienste sind in dem BN -, MAD-, dem Verfassungsschutz-Gesetz und dem G-10 -Gesetz sowie einer Reihe von Nebengesetzen enthalten, auf die aber hier nicht weiter eingegangen werden soll.
Signalerfassende Aufklärung des BND und der Bundeswehr
Die „Signalerfassende Aufklärung“ erfasst alle elektromagnetischen Ausstrahlungen in einem definierten geografischen Bereich. Hierzu werden terrestrische, luftgestützte, seegestützte und satelliten-gestützte Erfassungssysteme für einen definierten Frequenzbereich eingesetzt. Erfasst werden elektromagnetische Ausstrahlungen aller Art, so z.B. Funksendungen im Lang-, Kurz- und Mittelwellenbereich, im VHF-,UHF- und SHF-Bereich, Richtfunkverbindungen aller Art, Mobilfunkverbindungen, Ausstrahlungen von Fernwirkanlagen, Radarausstrahlungen aller Art, Schnurlostelefone, W-LAN, Hotspots sowie Up- und Down-Link-Satellitenverbindungen im Footprint.
Deutschland verfügt mit dem Auslandsnachrichtendienst BND über technische Erfassungseinrichtungen, die im militärischen Bereich durch das Kommando „Strategische Aufklärung“ unterstützt werden. Allerdings betreiben die dem Kommando Strategische Aufklärung unterstellten Bataillone der Elektronischen Kampfführung (EloKaBtl 911 Bramstedl und 912 Nienburg, 931 Daun, 932 Frankenberg, sowie die Messboote TRAVE und OSTE, die in Interessenbereichen küstennah außerhalb der Territorialgewässer zur Erfassung eingesetzt werden können, keine Aufklärung auf dem Territorium Deutschlands.
Das Kommando Strategische Aufklärung in Gelsdorf bei Grafschaft verfügt über die „Zentrale Untersuchungsstelle der Bundeswehr für Technik“ in Hof. Dem KSA sind auch die „Abteilung Informations- und Computernetzwerkoperationen“, die Schule für Strategische Aufklärung in Flensburg und die „Auswertezentrale Eloka“ am Standort Daun unterstellt.
Die frühere, bilateral besetzte Austauschgruppe Bonn-Mehlem befindet sich jetzt am Standort Gelsdorf. Am gleichen Standort befindet sich auch das Bodensegment des Satelliten-Aufklärungssystems „SAR-LUPE“. Die mobilen Anteile der Eloka betreiben in den Einsatzgebieten terrestrisch gestützte Fernmelde- und Elektronische Aufklärung zur Unterstützung der vor Ort befindlichen nationalen „German National Intelligence Cells – GENIC“.
Die im Einsatzgebiet gewonnenen Erkenntnisse fließen auch in die Lagebewertungen des BND und die militärische Seite ein. Inwieweit Erkenntnisse der Fm/EloAufkl der Bundeswehr im Einsatzgebiet mit Partnerdiensten vor Ort ausgetauscht werden, kann nicht verifiziert werden. Allerdings verfügt das KSA seit der Außerdienststellung der Messflugzeuge „BREGUET ATLANTIQUE“ 2010 über keine Fähigkeiten der „Luftgestützten weiträumigen SIGINT (Signals Intelligence)-Erfassung“ mehr.
Als Nachfolger der BREGUET ATLANTIQUE war das UAS „EUROHAWK“ mit seinem Erfassungssystem „ISIS“ vorgesehen. Dieses System wird auf absehbare Zeit nicht zum Einsatz kommen können, da die Beschaffung des UAS EUROHAWK abgebrochen wurde.
Signalerfassung durch die Bundespolizei
Die Bundespolizei verfügt über eine entsprechende Einrichtung zur Erfassung von elektromagnetischen Ausstrahlungen, der „Bundespolizei-Zentralstelle für Information und Kommunikation (BPOLZSIUK)“ und wurde 2008 letztendlich ein Bestandteil der Abteilung 5 (IKTZ) des Bundespolizeipräsidiums. Bei der ehemaligen BPOLZSIUK bzw. beim jetzigen IKTZ handelt es sich nicht um einen Geheim- oder Nachrichtendienst. DieAufgaben werden gemäß dem Bundespolizeigesetz wahrgenommen.
Sondergebiet ist die Erfassung „parasitärer Abstrahlung“ von Daten-und Kommunikationseinrichtungen aller Art, die unter entsprechenden Umständen auch durch die Dienste erfasst werden kann. Neben der Unterstützung der ermittlungsführenden Dienststellen durch technische und personelle Aufklärungsmaßnahmen in der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung unterstützt dieser Bereich der Bundespolizei u.a. das Bundesamt für Verfassungsschutz gemäß § 10 BPolG auf dem Gebiet der Funktechnik.
Zu den Aufgaben des IKTZ gehören unter anderem die Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik, die Unterstützung der ermittlungsführenden Dienststellen der Bundespolizei durch technische Aufklärungsmaßnahmen zur nachhaltigen Stärkung der Kriminalitätsbekämpfung sowie die Unterstützung anderer Bedarfsträger, z.B. das BKA, das Zollkriminalamt und die Polizeien der Länder. Die Abteilung 5 (IKTZ) stützt sich wahrschienlich auch auf ein bereits seit Jahren bestehendes deutschlandweites Mess-Netz der ehemaligen Bundespost, jetzt Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Kommunikationsüberwachung durch Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden
Die technischen Grundlagen für die Kommunikationsüberwachung (Lawful Interception) sind:
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Technische Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen der Telekommunikation (TR TKÜ), Ausgabe 5.1 Februar 2008, und der
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Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation (Telekommunikations-Überwachungsverordnung -TKÜV vom 3.11.2005,BGBl. I S. 3136, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3083), die auf den Empfehlungen des European Telecommunication Standard Institute(ETSI) basieren und europaweite Standards für die Telekommunikationsüberwachung vorschreiben.
Damit werden die Systeme der europäischen Strafverfolgungsbehörden bei derTelekommunikationsüberwachung interoperabel. Diese Richtlinien enthalten u.a. eingehende Regelungen für die Überwachung von leitungsvermittelten Netzen:
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Mobilfunkdienste, Voicemailsysteme, Unified Messaging u.a.,
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E-Mail-Dienste, Internet-Zugangswege,
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Multimediadienste wie VoIP, Videostreaming, Chatrooms, Social Media, Teleconferencing und File Transfer.
Geplant ist auch der Zugang zu Big Date oder Cloud-Anwendungen wie VPN-Anwendungen, Fax-Diensten,Festlegungen der Übermittlungsmethoden an die anfordernde Stelle, Nationale Übergabepunkte und Einsatz von Kryptotechnik bei der Übermittlung von Daten an die anfordernde Stelle.
Kommunikationsüberwachung durch Strafverfolgungsbehörden
Die dem Bundesministerium des Innern und beim Bundesverwaltungsamt angesiedelte “Zentralstelle für Kommunikationstechnologien” (ZSK) ist die Zentrale für die behördliche Kommunikationsüberwachung. In der ZSK sollen die Telekommunikationsüberwachungsanlagen vieler Bundesbehörden zusammengefasst und die
technischen, wissenschaftlichen und strategischen Kompetenzen der Telekommunikationsüberwachung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern gebündelt werden.
Die ZSK besteht aus einem Kompetenzzentrum (CC TKÜ) in Berlin und einem Servicezentrum (SC TKÜ) in Köln und Berlin. Das CCTKÜ ist für die strategische und konzeptionelle Weiterentwicklung der Kommunikationsüberwachung zuständig. In der Vergangenheit haben die auf Bundesebene berechtigtenInstitutionen wie das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei (BPol), das Zollkriminalamt (ZKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND) jeweils eigene Telekommunikationsüberwachungsanlagen betrieben.
Auf Landesebene sind die Landeskriminalämter (LKÄ) und die Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) in der Telekommunikationsüberwachung aktiv. Allerdings ist davon auszugehen, dass bei diesen Behörden unterschiedliche Auswertesysteme für die durch die Kommunikationsüberwachung gewonnenen Daten eingesetzt werden. Durch die Schaffung einer zentralen Stelle sollten Kosten gesenkt und auch technische Expertise gebündelt werden. Derzeit sollen sowohl das BKA, die Bundespolizei und das Zollkriminalinstitut sowie der MAD im ZSK vertreten sein.
BND und das Bundesamt für Verfassungsschutz sind im ZSK nicht vertreten. Dies könnte erklären, warum sich sowohl BND als auch das BfV auf die von der National Security Agency (NSA) der USA gegen Kostenerstattung bereits früher bereitgestellter Hard- und Software zur Auswertung von Daten aus der Kommunikationsüberwachung abstützen. Auch mögen hierbei Gründe der Interoperabilität mit den Systemen der NSA eine Rolle gespielt haben. Inwieweit das BSI mit seinem „Nationalen Cyberabwehrzentrum“ in die Kommunikationsüberwachung eingebunden ist, kann noch nicht bewertet werden.
West-Alliierte und die Kommunikationsüberwachung nach 1990
Ob und in welchem Umfang und bis zu welchem Zeitpunkt die Streitkräfte Großbritanniens und Frankreichs wie auch Belgiens, Kanadas und der Niederlande nach 1990 noch Kommunikationsüberwachungsanlagen auf dem Territorium Deutschlands unterhalten haben, ist nicht feststellbar.
Die US-Streitkräfte betreiben auf Grundlage des Hauptquartier-Protokolls, des NATO-Truppenstatuts (NTS) und des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA zum NTS) sowie zwei bisher nicht veröffentlichter Verwaltungsabkommen auf deutschem Boden eine Reihe von Anlagen und Einrichtungen mit exterritorialem Status. Dazu gehören u.a. das Hauptquartier der US-Streitkräfte (US-EUCOM in Stuttgart, das US-AFRICOM in Stuttgart, das US-Hauptquartier in Wiesbaden sowie der „Dagger- Complex“ in Darmstadt-Griesheim, von denen anzunehmen ist, dass diese in die Überwachung „deutscher Kommunikationsverbindungen“ eingebunden sind. Die US-Streitkräfte planen außerdem auf der Wiesbaden-Air-Base die Errichtung eines „Consolidatet Intelligence Centers“, dessen Fertigstellung für 2015 vorgesehen ist.
Die Anlage in Bad Aibling untersteht deutscher Jurisdiktion, am dortigen Erfassungsbetrieb durch den BND sind offenbar auch Angehörige der US-Streitkräfte beteiligt. Dies kann auch für die Anlage in Augsburg-Gablingen gelten.
Soweit bekannt, gehören den US-Streitkräften in Deutschland auch zivile Vertragsbedienstete an, die folgende Positionen in US-Einrichtungen in Deutschland besetzen:
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Planner (Military Planner) – Militärische Planung in Stäben,
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Combat Service Support Analyst – Kampfführungsunterstützungsanalyst,
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Material Readiness – Materielle Einsatzbereitschaft,
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Analyst, Senior Movement Analyst – Truppenbewegungssanalyst,
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Joint Staff Planning, Support Specialist – Gemeinsame Stabsplanung–G1, –G8,
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Analyst (Senior Principle Analyst) – Höherer Auswerter,
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Intelligence Analyst, Signal Intelligence – Auswerter Fm/EloAufkl,
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Intelligence Analyst, Measurement and Signature – Auswertung für Berechnungen und Signaturen,
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Intelligent Analyst, Counterintelligence – Auswerter Gegenspionage,
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Human Intelligence, Undercover – Mitarbeiter (Agent),
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Military Intelligence Planner – Planer für Feindaufklärung,
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All Source Analyst – Auswerter für alle Quellen,
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Analyst Force Protection – Auswerter für den Schutz der Truppe(n),
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Senior Military Analyst – Militärischer Auswerter,
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Senior Engineer, Operational Targeteer – Spezialist für Zielauswahl,
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Senior System Analyst – Operationeller Zielbearbeiter/Auswerter,
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Senior Engineer, Intelligence System Analyst, HQ EUCOM Liaison (LNO)-Intel System – Analytiker,
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Senior Analyst und SubjectMatter Expert – Fallspezialist,
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Interoperability Analyst – Analytiker für Interoperabilität der eingesetzten Systeme,
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Senior Analyst, EAC MASINT, Analyst, EAC MASINT Senior Analyst, EAC MASINT Analyst – Imagery
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– Bild-und Maßanalytiker für Abbildungen aller Art,
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Science Analyst -Wissenschaftlicher Auswerter,
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Management Analyst, Senior Engineer, Operations Engineer – Betriebsanalytiker für IT-Systeme,
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System Engineer, Senior Engineer und Senior System Engineer – System-Ingenieur,
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IT-Bereich: Systemverwalter, Systemsoftwaretechniker, Systemspezialist und Projektleiter.
Diese Zivilpersonen im Dienst der US-Streitkräfte genießen Vorrechte und Befreiungen nach dem NTS, dem ZA zum NTS und dem Truppenzollgesetz und anderen Nebengesetzen und sind auch von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit. Ob sie in der Kommunikationsüberwachung in Deutschland eingesetzt werden, kann noch nicht bewertet werden.
Erklärung der Bundesregierung 1989
Nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes vom 11. April 1978 (BGBl. I S. 453) bleibt die Kontrolle der Durchführung des G 10 dem Gremium und der Kommission nach § 9 des G 10 vorbehalten. Beiden sind die Verwaltungsabkommen jederzeit zugänglich. Eine Veröffentlichung der Verwaltungsabkommen wird wegen der Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vereinbarung nicht in Betracht gezogen.
Nach Artikel II des NATO-Truppenstatuts haben die alliierten Truppen und ihr ziviles Gefolge, ihre Mitglieder sowie deren Angehörige die Pflicht, das Recht der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses ist nach § 201 StGB strafbar.
Welche realen Möglichkeiten zur Strafverfolgung haben die Strafverfolgungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland, wenn sich der Tatverdacht gegen Angehörige der Nachrichtendienste der USA, Großbritanniens oder Frankreichs richtet? Wie läuft ein solches strafrechtliches Ermittlungsverfahren im Hinblick auf das NATO-Truppenstatut und das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut im Einzelnen praktisch ab? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, über den von der Frage unterstellten Sachverhalt zu spekulieren.
Bedeutung der in Deutschland befindlichen Internet-Knoten
Die Bedeutung Deutschlands als zentraler Punkt Europas für den internationalen Transit-Verkehr im INTERNET wird durch die untenstehende Auflistung deutlich WIKIPEDIA vom 26.7.2013:
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Abkürzung Ort Weblink HP Traffic-Statistik
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DE-CIX Frankfurt am Main http://www.de-cix.net/ Statistik
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DataIX Frankfurt am Main http://www.dataix.eu/ Statistik
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ECIX DUS Düsseldorf http://www.ecix.net/ Statistik
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ECIX BER Berlin http://www.ecix.net/ Statistik
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ECIX HAM Hamburg http://www.ecix.net/ Statistik
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ECIX FRA Frankfurt am Main http://www.ecix.net/ Statistik
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INXS MUC München http://www.inxs.de/ Statistik
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BCIX Berlin http://www.bcix.de/ Statistik
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ALP-IX München http://www.alp-ix.net/ Statistik
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N-IX Nürnberg http://www.n-ix.net/ Statistik
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WORK-IX Hamburg http://www.work-ix.net Statistik
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KleyReX Frankfurt am Main http://www.kleyrex.net/ Statistik
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FraNAP Frankfurt am Main http://www.franap.net/
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S-IX Stuttgart http://www.s-ix.info/
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NDIX Münster http://www.ndix.net/
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MAE-FFT Frankfurt am Main
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Ruhr-CIX Essen
Ausblick
Gegen die Überwachung der Kommunikation, auch durch befreundete Dienste außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes werden auch Proteste auf Regierungsebene wenig Hilfe bringen.
Die Forderung auf ein international verbindliches Vertragswerk zum Schutz von Daten ist hierbei wenig hilfreich.
Die Gewinnung von Nachrichten gehört zu den originären Aufgaben eines Staates. Dies gilt auch für den deutschen Auslandsnachrichtendienst, will er im Konzert der Partnerdienste wahrgenommen werden. Dies kann auch für den Austausch von Informationen mit befreundeten Diensten gelten.
Für die Kommunikationsüberwachung innerhalb deutschen Hoheitsgebietes dürften eigentlich nur nationale Gesetze und Vorschriften gelten.
Selbst befreundeten Diensten sollte die Anwendung längst überholter Vorbehaltsrechte aus der Besatzungszeit unter Hinweis auf die unteilbare Souveränität Deutschlands endgültig mit allem zu Gebote stehendem Nachdruck verwehrt werden. Dies sollte ein partnerschaftliches Miteinander, allerdings auf Augenhöhe, nicht ausschließen.
Quellen
- Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucks. 11/5220 (neu); Sachgebiet 190 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Such und der Fraktion DIE GRÜNEN – Drucks. 11/5146 – Überwachung des Fernmeldeverkehrs durch alliierte Nachrichtendienste;
- Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern hat mit Schreiben vom 20. September 1989 – IS 2- 601 428/4 – die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet: „Süddeutsche Zeitung -SZ“ von 25.07.2013 Debatte um Überwachung, Die naive Empörung der Deutschen: Natürlich sammeln Geheimdienste Daten – sie tun dies, um ihr Land zu schützen. So naiv wie die Deutschen die digitale Kommunikation vor den Enthüllungen Edward Snowdens behandelten, so unreflektiert ist jetzt ihre Aufregung. Es wird Zeit für eine Versachlichung der Debatte. Ein Gastbeitrag des ehemaligen BND-Vizechefs Rudolf G. Adam.