Aus- und Fortbildung

Neu: Modulsystem in der Luftsicherheitsausbildung

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Luftsicherheitsrecht: Historischer Rückblick

Bis zum 11. September 2001 existierten auf europäischer Ebene keine verbindlichen Normen für die Luftsicherheit. Was es gab, war das Dokument 30 der ECAC, welches aber für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nur eine geringe Verbindlichkeit besaß.

Die nach dem Anschlag erlassene VO (EG) 2320/2002 setzte die erste Luftsicherheitsrahmenverordnung in Kraft. Diese stellte verbindliches Recht für alle Mitgliedstaaten dar. Neben wesentlichen anderen Punkten erstreckten sich die gemeinschaftlichen Maßnahmen auch auf den Bereich Schulung des Bodenpersonals.

Aktuelle Schulungs-Grundlagen

Im Zuge der Umsetzung der VO (EG) 2320/2002 wurden in der Bundesrepublik Deutschland das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG von 2005) sowie die Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchV von 2008) erlassen und in Kraft gesetzt. Beide sind nach wie vor rechtskräftig. Nicht mehr gültig ist hingegen die VO (EG) 2320/2002. Diese wurde im Jahr 2008 zunächst von der VO (EU) 300/2008 ersetzt und in weiterer Folge unter anderem durch die VO (EU) 185/2010 präzisiert.

Besagte VO (EU) 185/2010 legt im Kapitel 11 die Bestimmungen für die Einstellung und Schulung von Personal fest. Im Einzelnen regelt sie die Inhalte (Kapitel 11.2. Schulung), die Bedingungen für Zertifizierung und Zulassung (11.3.), die Fortbildung (Kapitel 11.4.), die Qualifikation von Ausbildern und unabhängigen Validierern (Kapitel 11.5.) sowie die Anerkennung von Schulungen (11.6.).

Neu: Modulsystem statt Musterlehrplan

Bisher waren Inhalte und Dauer der Ausbildungen in der LuftSiSchV festgelegt. Die Verordnung bediente sich dazu sogenannter Musterlehrpläne. Schulungen in den unterschiedlichen Bereichen mussten den Luftsicherheitsbehörden vorgelegt und im Rahmen von Einzelabnahmen genehmigt werden. Gemäß der Nummer 11.2.1.3. VO (EU) 185/2010 ist eine grundsätzliche Genehmigung der nationalen Behörden weiter vorgesehen, das Verfahren aber vereinfacht worden.

Die bisherigen Musterlehrpläne wurden durch ein Modulsystem ersetzt, welches sich inhaltlich im Wesentlichen an den alten Vorgaben orientiert.

Ausbilder und Trainer brauchen dadurch aber keine Einzelabnahme ihres Schulungsprogramms mehr, sondern sind lediglich verpflichtet, gemäß den inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben des Modulsystems auszubilden. Eine Ausnahme stellen webbasierte Trainings- und Schulungsprogramme dar. Diese unterliegen nach wie vor der Einzelgenehmigung. Gleiches gilt für fremdsprachliche Programme, wenn auch in beiden Fällen Änderungen angedacht sind. Das Modulsystem erlaubt es ferner, bereits vorhandene Qualifikationen einfacher aufzustocken, indem bereits vorhandene Kenntnisse berücksichtigt werden.

Das Modulsystem befindet sich seit November 2013 im Probelauf. Dieser wird voraussichtlich Ende Juli 2014 beendet. Bereits seit Februar 2014 haben alle alten, einzeln zertifizierten Schulungsprogramme ihre Gültigkeit verloren.

Aus- und Weiterbildung darf jetzt nur noch in Einklang mit den Bestimmungen des neuen Modulsystems stattfinden.

Einfach und schnell durch Mehrfachkombination

Das Modulsystem erlaubt die Schulung aller Personengruppen, welche in der VO (EU) 185/2010 aufgeführt sind (Kapitel 11.2.3.1. bis 11.2.3.10. und 11.2.4. bis 11.2.7.). Das System gliedert sich in sogenannte Grundmodule (GM), Verbundmodule (VM), Spezialmodule (SM) und Umschulungsmodule (UM).

Die gesetzlich geforderten Inhalte und Zeiten für einzelne zu schulende Personengruppen lassen sich mithilfe der Kombination der unterschiedlichen Module erreichen. Die einzelnen Anforderungen lassen sich sehr komfortabel über eine vom Luftfahrt Bundesamt (LBA) bereitgestellte Excel-Tabelle ermitteln. Die Tabelle erlaubt es auch, die geforderten Ausbildungsinhalte und Zeiten im Detail einzusehen und auszudrucken.

Da die Ausbildung verschiedener Personengruppen teilweise auf gleiche Module zurückgreift, brauchen diese nicht jedes Mal neu erstellt zu werden. Meist reicht eine entsprechende Kombination bereits vorhandener Ausbildungsunterlagen (teilweise sind geringfügige Änderungen erforderlich).

Grundsätzlich positiv ist, dass Trainer und Ausbilder entsprechend des Leistungsfortschrittes ihrer Teilnehmer den geforderten Stundenansatz um bis zu 10 % nach oben oder unten anpassen können. Diese Regelung birgt allerdings ein Problem, welches weiter unten aufgeführt wird.

Wurde bisher die Qualitätskontrolle durch die Genehmigung der individuellen Schulungsprogramme sichergestellt, so führen die Behörden jetzt eine stichprobenartige Vor-Ort Dienstaufsicht durch.

Herausforderungen

Es ist nach wie vor ein wesentliches Problem, dass die Rechtsgrundlage für die Ausbildungsnormen strittig ist. Der Grund liegt darin, dass sich sowohl das LuftSiG als auch die LuftSiSchV, noch auf die nicht mehr gültige VO (EU) 2320/2002 stützen. Sie sollen zwar novelliert werden, aber die Novellierung ist immer noch nicht vollzogen. Eine Rechtssicherheit im Klagefall ist damit zumindest fragwürdig.

Ob die Anzahl der geforderten Stunden in einigen Modulen nicht zu hoch angesetzt ist, kann ebenfalls hinterfragt werden. Für die Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten (Kapitel 11.2.3.1) ist der Stundenansatz eklatant erhöht worden. Obwohl der Ausbilder die Möglichkeit hat, den Stundenansatz je nach Leistungsfortschritt nach oben oder unten zu korrigieren (bis zu 10 %), wird ein zahlender Auftraggeber aus Kostengründen vermutlich eher eine Stundenkürzung bevorzugen und möglicherweise sogar durchsetzen.

Eine weitere Herausforderung ist, dass vorhandene Ausbildungsunterlagen nur noch bedingt verwendbar sind, zumindest aber umgeschrieben und ergänzt werden müssen. Ein zunächst hoher zeitlicher Aufwand, welcher im Nachgang aber dazu führt, dass eine abrufbare Bibliothek vorhanden ist, die vielen Verwendungszwecken dient.

Fazit

Das Modulsystem ist insgesamt vielversprechend, da es zu einer wünschenswerten Vereinheitlichung der Ausbildung auf hohem Niveau führen kann. Dennoch sollte Ausbildern und Trainern die Möglichkeit gelassen werden, auf neue Entwicklungen und Gefahren entsprechend zeitnah reagieren zu können, indem sie aktuelle Erkenntnisse in der Ausbildung umsetzen dürfen.

Praxishinweise

Bedarfsträger, die keine Zeit zur Aktualisierung der Schulungsunterlagen haben, können entsprechende Schulungsunterlagen, welche modernsten didaktischen Anforderungen entsprechen, beim Verfasser erwerben. Neben einem regelmäßigen Informationspool ist auch eine kostenlose Musterpräsentation auf Anfrage erhältlich.

Quellen

Der vorliegende Beitrag bezieht sich auf das vom Luftfahrt-Bundesamt erstellte Modulsystem vom 31. Oktober 2013, welches zunächst nur den Bedarfsträgern zur Verfügung gestellt wurde.