Die WEISSER RING Stiftung hat für Stalking-Opfer die App “NO STALK” entwickelt. Mit Hilfe dieser können sie Kontaktversuche und Handlungen des Peinigers direkt und zeitnah auf ihrem Smartphone aufnehmen. Diese Aufnahmen sind bei der Polizei und vor dem zuständigen Gericht voll verwertbar.
Stalking
Stalking (Nachstellung) bezeichnet wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt, so dass deren Sicherheit bedroht und ihre Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.
Für die Opfer hat Stalking weitreichende Folgen, auch wenn keine direkte Lebensgefahr erkennbar sein sollte. Mit einem Anteil von über 80 Prozent sind Frauen als Opfer überrepräsentiert, während die Täter überwiegend männlich sind. Die physischen und psychischen Auswirkungen sind für Opfer häufig erheblich und führen nicht selten zu schweren Traumata. Opfer sollten sich dieser Situation daher auf keinen Fall ergeben, sondern selbst tätig werden. Denn 2007 wurde der spezielle Tatbestand „Nachstellung“ unter § 238 ins Strafgesetzbuch eingefügt und in den § 112a Strafprozessordnung aufgenommen, wo unter bestimmten Gefährdungen auch eine Untersuchungshaft, man spricht auch von Deeskalationshaft, angeordnet werden kann. Seit 2017 sind zudem Opfer von Stalking besser geschützt und Täter können leichter verurteilt werden.
In der Regel handelt es sich beim Stalking nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat. Es setzt sich vielmehr aus einer Reihe von Tathandlungen über einen längeren Zeitraum zusammen, die aus strafbaren Handlungen wie übler Nachrede, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung sowie Nachstellung bestehen können. Mobbing ähnelt zwar dem Stalking, zählt aber nicht dazu. Manchmal geschehen Sachverhalte, bei denen sich Betroffene gestalkt fühlen, die Grenze zur Strafbarkeit jedoch noch nicht überschritten ist.
Viele Sachverhalte aus dem Bereich Stalking entwickeln sich aus (Ex-)Beziehungen. Häufige Motive sind das Ausüben von Macht, Dominanz und Kontrolle sowie das übersteigerte Bedürfnis, von der/m Betroffenen wahrgenommen zu werden, Kontakt zu diesem aufzunehmen oder zu halten. Einige Stalkende leiden unter psychischen Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen.
Stalking ist ein dynamischer Prozess, der auch durch das Verhalten der Betroffenen mitbestimmt wird. Es kann in Handlungsweisen und Frequenz stabil bleiben, sich mit der Zeit aber auch qualitativ und quantitativ verändern. In seltenen Einzelfällen eskaliert der Sachverhalt bis hin zu schweren Gewalt- und Tötungsdelikten.
Viele Betroffene von Stalking möchten gar nicht, dass der Stalker/die Stalkerin strafrechtlich verfolgt wird, insbesondere, wenn es sich um ihren Ex-Partner oder ihre Ex-Partnerin handelt. Sie möchten einfach nur, dass es endlich aufhört. Dazu kann zunächst der Rat einer Fachberatungsstelle für Stalking-Betroffene gesucht werden, um gemeinsam das eigene Verhalten anzupassen und die eigenen Schritte zu planen.
Verwirklicht der Stalker/die Stalkerin einen Straftatbestand und/oder schafft er/sie eine Gefahrensituation für die Betroffenen, sollte in jedem Fall die Polizei eingeschaltet werden. Diese setzt dabei alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ein, um neben effektiver Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auch angemessenen Opferschutz zu gewährleisten.
Wer wird gestalkt?
Stalking kann jedem widerfahren. Betroffen sind Menschen jeden Alters, jeden Berufs und Einkommens, jeder Religion und Nationalität. Frauen sowie Männer können damit konfrontiert werden, wobei Frauen überdurchschnittlich betroffen sind.
In 75% der Fälle kennen die Betroffenen die stalkende Person.
Wer stalkt?
Die größte Gruppe der Stalker bilden ehemalige Beziehungspartner, aber auch Freunde, Arbeitskollegen, Familienmitglieder oder flüchtige Bekannte. Nur selten ist die stalkende Person den Betroffenen völlig unbekannt.
Die von dem Stalker/der Stalkerin den Betroffenen entgegengebrachten “Gefühle” können “positiv” (Bewunderung, Zuneigung, Liebe) oder “negativ” (Rachegefühle, Hass) sein. “Positive” Gefühle können ins Negative umschlagen.
Tipps der Polizei zum Schutz vor Stalking
Die wichtigste Empfehlung der Polizei: Opfer sollten alles dokumentieren, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt, damit sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben. Mit Hilfe der NO STALK-App können Betroffene Nachrichten und Mails, aber auch Belästigungen auf der Straße sichern. Mit einem Klick werden sofort eine Videoaufnahme, Audioaufnahme und Fotoaufnahme gestartet. Diese Aufnahmen können mit Kommentaren versehen werden, wie Zeugen, Orten und weiteren relevanten Informationen.
- Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
- Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
- Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
- Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
Die App der WEISSER RING Stiftung finden Sie unter: https://nostalk.de/
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/ (zuletzt abgerufen am 16.07.2019)