Im Falle eines Betriebsübergangs können Arbeitnehmer dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen. Klagt ein Arbeitnehmer nach einem solchen Betriebsübergang auf Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen ihm und dem Betriebserwerber besteht, so kann er dadurch sein Widerspruchsrecht gegenüber dem Betriebsveräußerer verwirken.