Das VG Ansbach bestätigte die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines Waffenbesitzers wegen zweifachen Vorstoßes gegen die Aufbewahrungspflichten des § 36 WaffG.
Das VG Ansbach bestätigte die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines Waffenbesitzers wegen zweifachen Vorstoßes gegen die Aufbewahrungspflichten des § 36 WaffG.