Der Sturz eines 17-Jährigen vom Dach einer Jugendherberge, um zum benachbarten Mädchenzimmer zu gelangen, wurde als Arbeitsunfall anerkannt. Zum Unfallversicherungsschutz bei einem Sturz vom Dach einer Jugendherberge während eines mehrtägigen, durch den Ausbildungsbetrieb durchgeführten Einführungsseminars erging ein Urteil des LSG Baden-Württemberg.