Das Landgericht Frankfurt an der Oder hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Agrar-Unternehmen einem Imker Schadensersatz in Höhe von 14.500 € zahlen muss wegen Verwendung des Unkrautvernichters Glyphosat. Der Imker musste wegen des Schadens seinen Imkerei-Betrieb aufgeben.