Das Landgericht Frankfurt an der Oder hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Agrar-Unternehmen einem Imker Schadensersatz in Höhe von 14.500 € zahlen muss wegen Verwendung des Unkrautvernichters Glyphosat. Der Imker musste wegen des Schadens seinen Imkerei-Betrieb aufgeben.
Ausgangsfall
Ein Imker aus Brandenburg musste wegen des Einsatzes von unkrautvernichtendem Glyphosat vier Tonnen Honig vernichten. Der klagende Imker hatte im Frühjahr 2019 seine Bienenkästen neben einer von dem beklagten Agrar-Unternehmen bewirtschafteten Fläche aufgestellt. Ende 2019 behandelte das Unternehmen diese Flächen mit Glyphosat, einem Unkrautbekämpfungsmittel. Die mit Glyphosat belasteten Pollen trugen die Bienen in ihren Bienenstock und verunreinigten den Nektar.
Insgesamt vier Tonnen Honig und Wachs wurden verunreinigt und mussten vernichtet werden. Der Imker musste seinen Betrieb aufgeben. Nach Ansicht der Richter seien die Bienenstöcke für jedermann sichtbar gewesen. Angesichts der Intensität der Kontamination habe das Unternehmen rechtswidrig gehandelt. Das Handeln des Unternehmens sei fahrlässig gewesen.
Zum Urteil
Dieses Urteil gibt ein wichtiges Signal für Landwirte, die den Unkrautvernichter Glyphosat verwenden und schafft mehr Bewusstsein. Es gibt Anlass dazu, dass mehr Imker ihren Honig überprüfen lassen und Landwirte grundsätzlich mit Bienenstöcken in der Nähe rechnen müssen. Allerdings habe das Landgericht betont, dass es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handele.
Die Richter haben somit keine generelle Entscheidung darüber getroffen, ob Landwirte unmittelbar damit rechnen müssen, dass sich Bienenstöcke in der Nähe befinden. Auch wurde in der Gerichtsentscheidung nicht behandelt, ob Imker die Agrarunternehmen sofort informieren müssen, sobald sie ihre Bienenstöcke aufstellen.
Entnommen aus RdW-Kurzreport Heft 15/2022.