Im Berichtszeitraum 2022 erhielt der BayLfD davon Kenntnis, dass eine bayerische Kommune in Dienstfahrzeugen satellitengestützte GPS-Ortungssysteme verwendete und somit personenbezogene Beschäftigtendaten verarbeitete. Auch nach Geltungsbeginn der DSGVO hält der BayLfD an seinen diesbezüglichen Ausführungen unter Nr. 11.4 des 27. Tätigkeitsberichts 2016 im Wesentlichen fest.