Einem Umweltaktivisten lag zur Last, in das befriedete Besitztum eines anderen widerrechtlich eingedrungen zu sein. Das Amtsgericht sprach den Angeklagten von dem Vorwurf des Hausfriedensbruches frei.
Einem Umweltaktivisten lag zur Last, in das befriedete Besitztum eines anderen widerrechtlich eingedrungen zu sein. Das Amtsgericht sprach den Angeklagten von dem Vorwurf des Hausfriedensbruches frei.