Carola Moser

Rechtliches

Aufteilung der Aufgabenbereiche unter waffenrechtlich Mitberechtigten entbindet nicht von...

Einem von drei geschäftsführenden Gesellschaftern eines Bewachungsunternehmens werden seine waffenrechtlichen Genehmigungen wegen Unzuverlässigkeit gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a Waffengesetz (WaffG) entzogen. Die Übertragung des Zuständigkeitsbereichs „Waffen und Munition“ auf einen Mitgeschäftsführer befreit ihn dabei nicht von seinen öffentlich-rechtlichen Pflichten.

Rechtliches

Rettungsgasse: Keine Überlegungsfrist

Gemäß § 11 Abs. 2 StVO muss sofort eine Rettungsgasse gebildet werden, sobald die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte über die Überlegungsfrist hierbei zu entscheiden.