Carola Moser

Rechtliches

Anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Dem Bundesverfassungsgericht lagen drei Verfassungsbeschwerden vor, die sich unmittelbar gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Strafprozessordnung (StPO) richteten, die die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten auf Vorrat (sogenannte anlasslose Vorratsdatenspeicherung) vorsahen.