Bei einer Gefährdungsbeurteilung in einem Unternehmen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Die Sanktionierung eines Fehlverhaltens ist aber nicht Sache des Betriebsrats, sondern der zuständigen Ordnungsbehörden.
Bei einer Gefährdungsbeurteilung in einem Unternehmen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Die Sanktionierung eines Fehlverhaltens ist aber nicht Sache des Betriebsrats, sondern der zuständigen Ordnungsbehörden.