Mitverschulden

Sicherheit

Speed-Pedelec-Fahrer muss Helm tragen

Den Fahrer eines Elektrofahrrads, sog. Speed-Pedelec, trifft bei einem Verkehrsunfall wegen technischer Mängel des Rades ein Mitverschulden in Höhe von 50 %, wenn er auf einen Fahrradhelm verzichtet. Dass es für Elektroradfahrer noch keine gesetzliche Helmpflicht gibt, entlaste den Radfahrer nicht von seiner Eigenverantwortung, so entschied das Landgericht Bonn.