Wie können Opfer nach einem Anschlag wie etwa auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt unterstützt werden? Was bietet das Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV)?
Opferentschädigung
Keine Opferentschädigung für Ladendetektiv
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg urteilte im Fall eines verletzten Ladendetektivs, dass dieser trotz des gegen ihn gerichteten widerrechtlichen Angriffs keinen Versorgungsanspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz habe, da aufgrund seines Verhaltens ein Fall leichtfertiger Selbstgefährdung vorliege.
Keine Opferentschädigung, wenn das Opfer selbst eine aggressive Reaktion verursacht hat
Nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhält auf Antrag Versorgung, wer durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Die Leistungen sind aber zu versagen, wenn Geschädigte die Schädigung selbst verursacht haben.
