Der Rundfunkbeitrag ist zwar verfassungsgemäß, doch mit der Bezahlung hadern viele Bundesbürger, weshalb manch einer auf kuriose Ideen kommt, um sich vor der Zahlung zu drücken. Eine Idee, die bereits seit Jahren im Netz kursiert, ist, den Beitragsservice damit zu ärgern, den Rundfunkbeitrag in bar zahlen zu wollen. Nun urteilte erneut das BVerwG. Das sagt: Nur wer kein Girokonto hat, darf in bar...
Rundfunkbeitrag
Kann der Rundfunkbeitrag auch bar bezahlt werden?
Das »Gesetz über die Deutsche Bundesbank« enthält eine Regelung, wonach auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind. Diese Verpflichtung kann aber aus Gründen des öffentlichen Interesses eingeschränkt werden.
Rundfunkbeitrag für Erstwohnung ist rechtmäßig
Das Bundesverfassungsgericht hatte in mehreren Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des Rundfunkbeitrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu entscheiden. Hierbei kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Erhebung für die Erstwohnung verfassungsgemäß ist, nicht jedoch die Erhebung eines Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung.