SeeBewachDV

Sicherheit

Zulassungsverfahren für bewaffnete Sicherheitskräfte auf Seeschiffen

Seit 21.6.2013 ist die Seeschiffbewachungsverordnung in Kraft. Natürliche und juristische Personen können Antrag auf Zulassung von Bewachungsunternehmen für Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen stellen unter Beachtung aufgezeigter Regelungen und Bedingungen, auch der Gebührenverordnung, sowie nachzuweisenden speziellen Sach- und Rechtskenntnissen der Wachpersonen. Der Antrag ist zu richten an das...